suedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claim
  • Verband
    • Mitgliedschaft
    • Team
    • Erreichtes
      • Verbandsgeschichte
      • Präsidenten
    • Organe
      • Verwaltungsrat
      • Bezirksausschüsse
    • Kontakt
    • Anfrage Webinar
  • Termine
  • Vorteile
  • News
  • Akademie
  • Für Mitglieder
    • Dokumente
    • Konventionen
    • Vollversammlungen
    • Webinare für Mitglieder

Polizeiliche Meldung

Neuerung bei den Gästemeldungen

Kürzlich ist eine Neuerung bzgl. der telematischen Gästemeldung mit dem neuen staatlichen Sicherheitsdekret (decreto sicurezza) eingeführt worden. Nachstehend haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

Gästeaufenthalt unter 24 h

So muss bei Gästeaufenthalten, welche weniger als 24 Stunden dauern, sprich bei nur 1 Übernachtung, die Gästemeldung unmittelbar bzw. sofort bei Ankunft des Gastes erfolgen.
Bei allen anderen Gästeaufenthalten, welche über 24 Stunden dauern, hat sich nichts verändert. Die Gästemeldung kann weiterhin innerhalb 24 Stunden nach Ankunft des Gastes durchgeführt werden.

Angabe der Anzahl der Tage

Zudem müssen in Zukunft auch die Anzahl der Tage des Aufenthaltes angegeben werden. Sollte der Gast früher abreisen als ursprünglich gebucht, so muss laut Auskunft der Quästur keine weitere Meldung gemacht werden. Sollte der Gast den Aufenthalt verlängern, so muss eine neue Anmeldung erfolgen.

Technische Schwierigkeiten

Eine Mitteilung mittels Fax oder PEC-Adresse (zertifiziertes E-mail) ist nur mehr in Ausnahmefällen zulässig. Sollte es bei der telematischen Übermittlung der Daten technische Schwierigkeiten geben, wie z. B. Programmfehler, Stromausfälle, Schäden am Computer usw., ist dies unmittelbar durch jedes Mittel (Telefon, E-Mail …) der Quästur mitzuteilen.
Nur in diesem Falle ist eine Übermittlung der Daten mittels Fax oder PEC-Adresse zulässig.

Datenschutz

Nach dem erfolgreichen Versenden der Daten durch den Betrieb erhält derselbe eine elektronische Empfangsbestätigung mit Angabe der durchgeführten Eintragungen. Diese müssen bei einer Kontrolle (z.B. durch die Finanzpolizei) vorgewiesen werden können. Somit raten wir Ihnen, die Bestätigung auf den PC abzuspeichern oder auszudrucken. Die Unterlagen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.

südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen.

Gerbergasse 40
I-39100 Bozen (BZ)

Kontakt

Tel (0039) 0471 978 321
E-Mail service@suedtirolprivat.com
Internet: service.suedtirolprivat.com

Kontakt, Öffnungszeiten, Lage

Südtirol Südtirol Privat Facebook Instagram
Impressum | Cookies & Datenschutz | Mwst.: 00817490212 | web by compusol