Erreichtes

Fachkompetenz, Geduld und Einsatz – dank kontinuierlicher Interventionen konnte der Verband in den vergangenen Jahren in den verschiedensten Bereichen Erfolge erzielen:

Landesgesetz – Bettengrenze
Ab 1979 wäre die Höchstgrenze mit 8 Betten festgelegt worden. Der Verband erreichte eine Erhöhung dieser Begrenzung (LG 3/82) auf 10 Betten plus Kinderbetten, und ab 1988 6 Zimmer oder 4 Wohnungen. Das Landesgesetz 12/95 hat nachweislich zum besseren Image der Privatvermieterbetriebe beigetragen.
Ein Meilenstein auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft wurde mit dem Landesgesetz vom 19.07.2013, Nr. 10 gelegt: Die Aufstockung der zulässigen Zimmer von 6 auf 8 und der zulässigen Ferienwohnungen von 4 auf 5.

ICIAP – IMU – GIS (Gemeindesteuer)
Ohne die Interventionen des Verbandes hätten die Vermieter in den Jahren 1988 bis 1998 genau doppelt so hohe Steuern entrichten müssen. Es gelang eine 50%ige Reduzierung bis zur Abschaffung 1998.
2014 wurde die Gemeindeimmobiliensteuer GIS eingeführt und ein Hebesatz für beide nicht gewerbliche Kategorien auf 0,2 Prozent festgeschrieben, mit der Möglichkeit den Hebesatz um 1 Punkt zu erhöhen bzw. zu senken, wobei Privatvermieter und UaB innerhalb einer Gemeinde gleich behandelt werden müssen. Von 116 Gemeinden wenden 107 Gemeinden für UaB und Privatvermieter den Prozentsatz zwischen 0,20 und 0,30 Prozent an.

„Minimum Tax“
Dem Verband ist es zu verdanken, dass in den Jahren 1993 bis 1995 die Vermieterbetriebe nicht nur von den Vorschriften der „Minimum Tax“ befreit wurden, sondern sogar eine steuerbegünstigte Regelung erhielten, welche für die nicht-landwirtschaftlichen Vermieter eine Steuer- und Bürokratiekosten-Ersparnis von mindestens 1,2 Millionen Lire in jedem der drei Jahre mit sich gebracht hat.

NISF/INPS
Seit Inkrafttreten des Gesetzes 217/83, besonders im Jahrzehnt 1983-1993, konnte der VPS jenen Mitgliedern, die sich rechtzeitig meldeten und ihre Dokumentationen vorlegten, eine akzeptable Lösung ihrer Versicherungsprobleme vorschlagen. Seit 1995 gilt die Regelung, dass Privatvermieter nicht mehr zur Zahlung der Fixbeiträge verpflichtet sind, sondern einen Prozentsatz auf das Nettoeinkommen zahlen. Dem Verband ist es gelungen, die Problematik rund um die fast schon existenzbedrohlichen Nachzahlungsforderungen endgültig zu entschärfen und annehmbare Lösungen zu finden.

SIP
Ohne die Intervention des Verbandes hätten Vermieterbetriebe, die ihr Telefon nicht schon als gewerblich angemeldet hatten, bereits im Jahr 1991 eine mehrjährige Differenz mit Verzugsgebühren nachzahlen müssen.

Steuergrundlage – Branchenrichtwerte
Die geänderten Branchenrichtwerte verursachten im Frühjahr/Sommer 2007 eine katastrophale Situation für Privatvermieter. Mit wenigen Ausnahmen war die Kategorie nicht im Stande die staatlichen Vorgaben zu erfüllen und die Vermieter/innen hätten somit auf Einkommen Steuern bezahlen müssen, welche nicht erwirtschaftet wurden. Dank der Intervention des Verbandes und der Zusicherung einer Unterstützung von Seiten der ehemaligen Senatorin Helga Thaler-Außerhofer konnte Schlimmeres vermieden werden.
Mittlerweile wurde auch das für Privatvermieter vorteilhafte Steuergesetz der „Kleinstbetriebe“ (contribuenti minimi) erlassen.

Qualitative Erweiterung
2007 ist es dem Verband gelungen, einen Durchbruch bzgl. der Lockerung der baugesetzlichen Bestimmungen für Privatvermieter zu erzielen. Die Möglichkeit der Qualitativen Erweiterung wurde von mehreren Vermietern landesweit genutzt.
Auf Grund der Wiedereinführung der Baukostenabgabe und deren unterschiedliche Handhabe in den einzelnen Gemeinden wurde die Euphorie gebremst. Mit Juni 2009 wurde auch auf Grunde der Intervention des Verbandes dieser Wermutstropfen beseitigt. Die Baukostenabgabe, welche bis dato je nach Gemeinde auch bis zu 15% betragen konnte, darf nun die 3% Marke nicht überschreiten.

Investitionsbeihilfen / Förderungsgesetz
Ohne den Verband der Privatvermieter gäbe es auch kein Förderungsgesetz, welches bisher zum Vorteil der Vermieter mehrfach erneuert und erweitert wurde. Zuletzt (2013) erfolgte eine Erweiterung der Förderrichtlinien neben den Zuschüssen für bauliche Maßnahmen auch Zuschüsse für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Seit 2017 sind die Ansuchen nur mehr telematisch über PEC-Mail möglich.

Genossenschaft – Image
Durch die Gründung des Verbandes schaffte man es die Vermieter als „notwendige Ergänzung des touristischen Angebots“ anzusehen.
Mit Wirkung 01.01.2001 wurde der Verband in eine Genossenschaft umgewandelt. Die Öffnung des Verbandes gegenüber anderen Verbänden verlieh dem Verband eine deutliche Steigerung des Ansehens und der Akzeptanz, sowie bessere Kontakte zu politischen Gremien.
Im Jahr 2005/06 gab es eine interne Umstrukturierung des Verbandes. Die Weichen für den Fortbestand des Verbandes und die Bewahrung seiner Unabhängigkeit wurden gestellt.

Fort- und Weiterbildung
Veranstaltungen von Fort- und Weiterbildungskursen in den einzelnen Bezirken und folglich die Steigerung der Professionalität der Privatvermieter war das Ziel des Verbandes. 2012 wurde ein jährliches Weiterbildungsprogramm zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Privatvermieter aufgenommen und für diese zu organisieren.

Vermarkungsgruppe „südtirol privat“
Der Verband hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um den Bekanntheitsgrad der Privatvermieter Südtirols auszubauen. Anfangs über die Schiene von kleinundfein.org, seit 2006 aber vor allem über die Vermarktungsgruppe „südtirol privat. einfach herzlich“. Dabei ist es dem Verband gelungen, für die Privatvermieter auf dem Tourismusmarkt größere Sichtbarkeit zu erzielen. Ein großer Erfolg ist die Anerkennung 2008 von „südtirol privat“ als offizielle Vermarktungsgruppe durch die SMG (jetztige IDM), was eine ganze Reihe von neuen Vermarktungstätigkeiten beinhaltet. Heute zählt die Vermarktungsgruppe rund 225 Mitglieder.

Einstufung – Sonnen für Privatvermieter
Ohne Bemühung des Verbandes gäbe es keine Klassifizierung für Gästezimmer und Ferienwohnungen. Seit Sommer 1997 gibt es die Sonnen für Privatvermieter und die Blumen für die UaB-Betriebe, welche auf Grund einer Selbsteinstufung schriftlich an den Bürgermeister mitgeteilt wurde.
2006 trat ein Kriterienkatalog zur Einstufung der Privatvermieter in Kraft, die sog. Neueinstufung (=Mischung zwischen Selbsteinstufung und Fremdeinstufung). Dabei wurden erstmals 4 Sonnen durch die Landeskommission vergeben.
Seit 2013 wird ein neuer serviceorientierter Einstufungsbogen für die Neueinstufung der Betriebe angewendet. In diesem Zusammenhang gibt es auch im Bereich der nicht gewerblichen Betriebe die fünfte Kategorie (5 Sonnen).

Internetaktion – eigene Website für Privatvermieter
Durch die Initiative des Verbandes und durch die Unterstützung vom Amt für Tourismus ist es für eine Zeitspanne (2003 und 2004) gelungen, den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, mit Landesförderungen eine eigene Homepage ins WWW (word wide web – weltweite Netz) zu stellen.
Seit 2017  haben wir für Mitglieder des Verbandes eine neue Möglichkeit geschaffen, im WWW – world wide web – mit einem professionellen Internetauftritt präsent zu sein und zwar durch Anmieten einer sog. Onepage (moderne, einseitige Website).