Abschaffung Steuerbelege
Die Pflicht zur telematischen Übermittlung hat zur Folge, dass die Verpflichtung zur Dokumentation der Einnahmen mittels Steuer- oder Kassenbelegen entfällt, d.h. dass im Jahr 2020 die Steuerbelege, die sog. „ricevute fiscali“ in der bisherigen Form, komplett abgeschafft werden. Die Steuerbehörde „Agenzia delle Entrate) ist demnach laufend über die anfallende Mehrwertssteuerungen informiert.
Alternativ: Ausstellen der elektronischen Rechnung
Die Pflicht zur Übermittlung hat zur Folge, dass ab den genannten Stichtagen die Pflicht zur Führung des Registers der Tageseinnahmen entfällt, und der Umsatz nicht mehr durch die bisherigen Unterlagen (Kassenbeleg oder Steuerbeleg) dokumentiert werden kann. Die Tageseinnahmen müssen telematisch übermittelt oder alternativ dazu eine elektronische Rechnung ausgestellt werden.
Strafen bei Nichtübermittlung
Für die Nichtübermittlung der Tageseinnahmen oder bei Übermittlung von unvollständigen/falschen Daten sind Verwaltungsstrafen in Höhe von 100% der MwSt. entsprechend dem übermittelten Betrag vorgesehen. Werden innerhalb von 5 Jahren 4x falsche oder unvollständige Daten an verschiedenen Tagen festgestellt, so muss mit einer Aussetzung der Lizenz oder Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit für min. 3 Tage oder max. 1 Monat gerechnet werden.
Die Digitalisierung schreitet voran und hat viele Vorteile! Gehen wir gemeinsam Schritt für Schritt in eine einfachere Zukunft!
Sollten Sie noch auf der Suche nach einer geeigneten Lösung sein, möchten wir Ihnen gerne unser Modul vorstellen.
Wie in unserer VPS-Nachrichten Ausgabe vom August mitgeteilt, kann man ab 2020 das Ausstellen der Steuerquittung entweder über ein Kassasystem lösen oder über die elektronische Rechnungen. Wir bieten bereits seit 2019 allen Mitgliedern, die Möglichkeit unser Modul zu den elektronischen Rechnungen zu mieten (bzgl. Neuerung zu den elektronischen Eingangsrechnungen 2019).
Ab 2020 kann man unser Modul auch nutzen, um von dort auch Ausgangsrechnungen schnell und einfach auszustellen sowie zu versenden.
Das Modul können sowohl Buchhaltungsmitglieder als auch reine Verbandsmitglieder mieten. Sollten Sie momentan bereits ein Modul bzgl. Lesen & Archivieren der elektronischen Eingangsrechnungen nutzen, so könnten Sie ab 2020 auf unser Modul wechseln. Ihr Wirtschaftsberater kann durch eine Schnittstelle eine Verbindung zu unseren Modul herstellen und sich für die Buchhaltung und/oder Steuererklärung die benötigten Daten abrufen.
Unser Modul ist nutzerfreundlich gestaltet, wir bieten Schritt-für-Schritt-Anleitungen an und wir haben auch Videoanleitungen zum Ausstellen von Rechnungen. Sollten Sie weitere Hilfestellung benötigen, bieten wir auch Einzelcoachings sowie generelle Assistenz an.
Melden Sie sich bei Interesse per E-Mail info@vps.bz.it oder telefonisch unter 0471 978321