suedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claim
  • Verband
    • Mitgliedschaft
    • Team
    • Erreichtes
      • Verbandsgeschichte
      • Präsidenten
    • Organe
      • Verwaltungsrat
      • Bezirksausschüsse
    • Kontakt
    • Anfrage Webinar
  • Termine
  • Vorteile
  • News
  • Akademie
  • Für Mitglieder
    • Dokumente
    • Konventionen
    • Vollversammlungen
    • Webinare für Mitglieder

Zuschüsse für Kleinunternehmen

Zuschüsse für Kleinunternehmen infolge des COVID-19-Notstandes

Die Abteilung Wirtschaft der Autonomen Provinz Bozen ruft alle Kleinunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten dazu auf, sich schon jetzt eine digitale Identität (SPID) zuzulegen, um für die Unterstützungszuschüsse (Verlustbeiträge) anzusuchen zu können – eine Maßnahme des Covid-19-Notstandes.

 

Die Landesregierung hat angekündigt, ein umfangreiches Hilfspaket für die Unternehmen auf die Beine zu stellen. Die Verlustbeiträge, welche gewährt werden, sehen folgendermaßen aus:

  • 3.000,00 € für Antragsteller, welche die Tätigkeit im Jahre 2019 begonnen haben;
  • 5.000,00 € für Antragsteller, die im Jahr 2019 bis zu zwei Personen beschäftigt haben;
  • 7.500,00 € für Antragsteller, die im Jahr 2019 mehr als zwei und bis zu vier Personen beschäftigt haben;
  • 10.000,00 € für Antragsteller, die im Jahr 2019 mehr als vier und bis zu fünf Personen beschäftigt haben.

Die Zuschüsse sind für folgende Sektoren bestimmt: Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe (auch Privatvermieter). Begünstigte sind Freiberufler, Selbständige, Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, die in Südtirol eine Tätigkeit ausüben.

VPS-Konventionen

 

Kriterien

Um in den Genuss dieses Beitrages zu kommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Die Tätigkeit ist vor dem 23. Februar 2020 aufgenommen worden.
  • Im letzten verfügbaren Geschäftsjahr wurde ein besteuerbares Einkommen von maximal 50.000,00 € erzielt, 85.000,00 € für Gesellschaften mit mehr als ein Gesellschafter und Familienunternehmen.*
  • Im letzten verfügbaren Geschäftsjahr wurde ein Umsatz von mindestens 10.000,00 € erreicht.
  • Im Jahr 2019 wurden maximal fünf Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt (in Jahresarbeitseinheiten – JAE – auf das gesamte Unternehmen angegeben. Umfasst die Angestellten, für das Unternehmen tätige Personen, mitarbeitende Eigentümer sowie Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit im Unternehmen ausüben. Lehrlinge sind nicht zu berücksichtigen).

Das besteuerbare Einkommen entspricht:

  • Bei Einzelunternehmen der Gesamtsumme der besteuerbaren Einkommen laut den jeweiligen Übersichten zur Einkommensermittlung aus kontinuierlich ausgeübter freiberuflicher oder unternehmerischer Tätigkeit (Übersichten RG und LM).
  • Bei Gesellschaften das besteuerbare Gesamteinkommen zuzüglich der in Abzug gebrachten Co.co.co. Vergütungen der Gesellschafter.
  • Für Unternehmen, welche die Tätigkeit im Laufe des Jahres 2019 begonnen haben, wird eine Schätzung des im Jahre 2019 erzielten Einkommens herangezogen
Übersicht redditi - Einkommen

Voraussetzungen

Um in den Genuss der Beiträge zu kommen, muss in den Monaten März, April oder Mai 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent vorliegen.

Achtung: Der Beitrag ist samt Zinsen zurückzuzahlen, wenn im Gesamtjahr 2020 nicht mindestens 20% Umsatzrückgang stattfindet.

Der Umsatz entspricht der Summe der ausgestellten Rechnungen, Belege, Quittungen und Tagesinkassi – alle unabhängig vom Inkasso.

Eine Sonderregelung gilt für Antragsteller, welche die Tätigkeit 2019 begonnen haben: Für diese ist kein Nachweis eines Umsatzrückganges erforderlich. Sie müssen aber einen Umsatz von durchschnittlich mindestens 1.000,00 € pro Tätigkeitsmonat bis Ende Februar 2020 erreicht haben.

 

Zugangsvoraussetzungen

Unternehmen und Betriebe müssen das Ansuchen Online unter Verwendung des SPID stellen.

Die Ansuchen können voraussichtlich, abgesehen vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, aber auch von einer dazu delegierten Person (z. B. Steuerberater) eingereicht werden. Dazu ist es nötig, uns eine entsprechende Vollmacht zu geben. Achtung: Aber auch dafür ist ein SPID nötig.

Zudem ist eine Stempelsteuer über 16,00 Euro zu entrichten.

 

Antrag stellen

Es gibt 2 Möglichkeiten den Antrag zu stellen (siehe Boxen):

  • vom Unternehmer selbst
  • von einer Vertretung (z.B. VPS für Buchhaltungskunde)

Ich mache mein Ansuchen selbst!

Schritt für Schritt

Bevor man den Antrag stellt, muss man die Akkreditierung über MyCivis machen, d. h. Frau Schuster (natürliche Person) sucht als rechtlicher Vertreter für eine juristische Person (Unternehmen – Einzelunternehmen) um Akkreditierung an.

Der Antrag um Akkreditierung wird anschließend vom zuständigen Amt bewertet und der Antragsteller wird über das Ergebnis informiert.

 

Erst dann kann der Antrag um Verlustbeitrag gestellt werden.

Anleitung zur Akkreditierung

Ich übergebe die Vertretung an XY!

Schritt für Schritt

Das Ansuchen wird von einer Vertetung (wie z. B. der VPS für seine Buchhaltungskunden) gemacht.
Der Betrieb muss somit nur die Vertretung beauftragen.

 

PS: Wenn wir für unsere Buchhaltungskunden den Antrag stellen sollen,
dann melden Sie sich unter 0471 978 321 oder per info@vps.bz.it.

Weitere Infos finden Sie unter http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1036124

südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen.

Gerbergasse 40
I-39100 Bozen (BZ)

Kontakt

Tel (0039) 0471 978 321
E-Mail service@suedtirolprivat.com
Internet: service.suedtirolprivat.com

Kontakt, Öffnungszeiten, Lage

Südtirol Südtirol Privat Facebook Instagram
Impressum | Cookies & Datenschutz | Mwst.: 00817490212 | web by compusol