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COVID-19: Click Day

Coronavirus – Click Day bzgl. Rückerstattung Schutzausrüstung

Von der nationalen Agentur für Wirtschaftsentwicklung „Invitalia“ wurde ein Fonds von 50 Millionen Euro “ zur Rückvergütung von Spesen bezüglich Ausgaben für Desinfektionsmaterialen, Masken, Handschuhe, Schutzbekleidung usw. zu stellen. 

 

Ab 11. bis zum 18. Mai 2020, 18 Uhr, kann die Buchung (mittels einem sog. „Click Day“) für die Rückerstattung der Ausgaben für Schutzausrüstung vorgenommen werden.

Folgende Schritte sind zu befolgen:

1. Vormerkung bzw. Buchung der Rückerstattung

Vom 11. bis zum 18. Mai 2020, 18 Uhr, können Unternehmen auf der Onlineplattform (https://prenotazione.dpi.invitalia.it/) von Invitalia eine Buchung der Rückerstattung vornehmen. Dabei müssen folgende Daten von jedem selbst angegeben werden:

  • die Steuernummer des Unternehmens,
  • die Steuernummer des gesetzlichen Vertreters und
  • der zu rückerstattende Betrag

Anschließend erhält man eine Buchungsbestätigung mit Zeitangabe und einen Identifikationscode.

VPS-Tipp: Alle Unternehmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, können um Rückerstattung ansuchen. Da die bereitgestellten Mittel begrenzt sind und die Vergabe in chronologischer Reihenfolge der eingegangenen Anfragen erfolgt, wird empfohlen, die Buchung der Rückerstattung schnellstmöglich vorzunehmen. Die Wahrscheinlichkeit einer Berücksichtigung ist jedoch nach unserer Erfahrung gering.

2. Veröffentlichung

Es wird eine Liste jener Unternehmen veröffentlicht, welche zur Einreichung des Antrags um Rückerstattung zugelassen worden sind.

 

3. Einreichung des Antrags

Die zugelassenen Unternehmen können auf der Online-Plattform von Invitalia den Antrag um Rückerstattung einreichen. Dies gilt vom 26. Mai 2020 (10.00 Uhr) bis zum 11. Juni 2020 (17.00 Uhr). Die Auszahlung erfolgt sodann innerhalb 30.Juni.

Die Ausgaben müssen mindestens 500 Euro betragen und die entsprechenden Rechnungen müssen zwischen dem 17. März 2020 und dem Datum der Einreichung des Antrags (spätestens 11. Juni 2020) ausgestellt und bezahlt worden sein, denn es ist das Zahlungsdatum anzugeben. Pro Mitarbeiter können maximal 500 Euro und pro Unternehmen maximal 150.000 Euro rückerstattet werden. Für das Ansuchen ist auch der IBAN des Betriebes notwendig.

Rückerstattung Schutzmaßnahmen

Rückerstattet werden folgende Spesen zur Schutzausrüstung:

•    Chirurgische Masken, Masken mit Filterfunktion, FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken;
•    Handschuhe aus Latex, Vinyl und Nitril;
•    Augenschutz;
•    Schutzbekleidung;
•    Schuhüberzüge;
•    Hauben und Kopfbedeckung;
•    Geräte zum Messen der Körpertemperatur;
•    Reinigungs-/Desinfektionsmittel

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