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COVID-19: Verdachtsfall?

Covid-19: Verdachtsfalls? Was ist zu tun?

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat in Zusammenarbeit mit dem HGV das Protokoll für das Vorgehen bei Auftreten eines Verdachtsfalles mit Symptomen bei Personen im Gastgewerbe erstellt. Dieses regelt den Umgang mit Personen, welche möglicherweise mit Covid-19 infiziert sind.

Vom Südtiroler Sanitätsbetrieb wurde speziell für die Meldung von Covid-19-Verdachtsfällen im Gastgewerbe die Nummer ( 337 1422707) eingerichtet, welche täglich zwischen 8 Uhr und 20 Uhr erreichbar ist.

HINWEIS: Diese Nummer gilt ausschließlich für Covid-19-Verdachtsfälle. Für andere medizinische Fragen müssen die Touristenärzte bzw. die Ärzte der Betreuungskontinuität kontaktiert werden. Für dringende Notfälle ist weiterhin die Notrufzentrale 112 zu kontaktieren.

Was ist zu tun?

Wenn eine Person im Beherbergungsbetrieb (Gast, Mitarbeiter/in, Inhaber/in, mitarbeitendes Familienmitglied usw.) erhöhte Körpertemperatur hat und/oder Symptome einer Atemwegsinfektion und/oder Durchfall aufweist, muss dies unverzüglich, am besten telefonisch, der Betriebsleitung mitteilen. Jeder direkte Kontakt ist bis zur Abklärung zu vermeiden. Evtl. Beschäftigte des Betriebes müssen sofort die Arbeit einstellen bzw. dürfen den Betrieb nicht betreten.

Meldung des Verdachtsfalls

Die Betriebsleitung kontaktiert umgehend die Nummer 337 1422707 des CovidÜberwachungsdienstes. Ein Mitarbeiter des Covid-Überwachungsdienstes klärt den Zustand der symptomatischen Person ab und erhebt die engen Kontaktpersonen des Verdachtsfalles. Zudem wird das zuständige Abstrich-Team informiert, welches innerhalb von 8 Stunden eine Visite vornimmt.

Je nach Bewertung der klinischen Situation, wird ein Abstrich für einen PCR-Test vorgenommen, dessen Ergebnis innerhalb des nachfolgenden Tages vorliegt. Das Personal des Covid-Überwachungsdienstes legt zudem fest, wie die möglicherweise infizierte Person zu betreuen ist.

Schutzmaßnahmen

Vom Zeitpunkt des Auftretens der Symptome bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests muss jeder Kontakt mit der betroffenen Person auf ein Minimum reduziert werden. Zudem müssen umgehend folgende Schutzmaßnahmen ergriffen werden:

  • die betreffende Person muss eine chirurgische Maske tragen;
  • die Kontakte mit anderen Personen sind zu vermeiden;
  • die betreffende Person muss sich in das eigene Zimmer oder in einen abgegrenzten Raum begeben und die Tür schließen, wobei im Raum für eine angemessene natürliche Belüftung zu sorgen ist;
  • das Umluftsystem ist nach Möglichkeit für die betroffenen Räume auszuschalten;
  • etwaige dringend erforderliche Versorgungsleistungen an der möglicherweise infizierten Person sind von Personen zu erbringen, die die entsprechende persönliche Schutzausrüstung (Schutzsets) verwenden müssen;
  • die möglicherweise infizierte Person muss die von ihr benutzten Papiertaschentücher, Abfallprodukte u. ä. direkt in einen wasserdichten Beutel geben; der Beutel wird vorschriftsgemäß entsorgt (doppelter Müllsack im Restmüll).

Positiver PCR-Test

Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, so werden Mitarbeiter/in, Inhaber/in, mitarbeitende Familienmitglieder in die häusliche Isolierung zu Hause überstellt bis die Symptome vollständig abgeklungen sind und zwei negative PCR-Tests vorliegen.

Gäste werden, sofern es keiner weiteren medizinischen Betreuung bedarf, vom Betrieb in ein eigenes vorgesehenes Quarantänezimmer verlegt, wo diese sich alleine aufhalten bis ein weiterer PCR-Test negativ ausfällt. Es wird dabei von Fall zu Fall individuell bewertet, ob eine Umsiedelung in das Krankenhaus, in eine Quarantäneeinrichtung bzw. die Rückfahrt nach Hause des positiv Getesteten und der engen Kontaktpersonen unter geschützten Voraussetzungen möglich ist.

Folgetests

Der erste Test nach dem positiven Ergebnis wird nach 11 Tagen gemacht, sofern keine Symptome vorliegen. Sollte dieser Test negativ sein, wird nach 2 Tagen der nächste Test durchgeführt. Bei einem zweiten positiven Test wird der nächste Test erst nach 7 Tagen gemacht.

Enge Kontaktpersonen

Die Mitarbeiter des Covid-Überwachungsdienstes holen Informationen über jene Personen ein, zu welchen die infizierte Person innerhalb des Beherbergungsbetriebs engen Kontakt hatte. Die engen Kontaktpersonen zur positiv getesteten Person werden für 14 Tage in Quarantäne gestellt. Diese müssen alle in einem Einzelzimmer untergebracht werden, mit Ausnahme minderjähriger Kinder. Es wird dabei von Fall zu Fall individuell bewertet, ob eine Umsiedelung in eine Quarantäneeinrichtung bzw. die Rückfahrt nach Hause unter geschützten Voraussetzungen möglich ist. Je nach Bewertung des Covid-Überwachungsdienstes wird auch bei den engen Kontaktpersonen ein PCR-Test durchgeführt.

Als enge Kontakte gelten z. B:

  • Personen, die die infizierte Person ohne empfohlene Schutzausrüstung oder mit einer nicht geeigneten Schutzausrüstung direkt versorgt haben;
  • Personen, die direkten, ungeschützten Kontakt mit den Sekreten der infizierten Person hatten (z. B. Personen, die ohne Handschuhe gebrauchte Papiertaschentücher berührt haben);
  • Personen, die direkten körperlichen Kontakt mit der angesteckten Person (z. B. beim Händeschütteln) hatten;
  • Personen, die direkten Kontakt (von Angesicht zu Angesicht) hatten oder sich zusammen mit der infizierten Person in einer Entfernung von weniger als 2 Metern voneinander min. 15 Minuten lang in einer geschlossenen Umgebung (z. B. in einem Fahrzeug oder in einem geschlossenen Raum) aufgehalten haben; Personen, die sich im selben Zimmer oder in derselben Wohneinheit aufgehalten haben, in der auch die infizierte Person übernachtet hat.

Schutzset

An der Rezeption müssen Schutzsets bereitgehalten werden, welche von Personen mit Covid-19-Symptomen und von jenen Personen zu verwenden sind, die sich um eine möglicherweise infizierte Person kümmern. Ein Set umfasst mindestens folgende Bestandteile:

  • chirurgische Maske;
  • Einweghandschuhe;
  • Schutzmantel (für den Einmalgebrauch);
  • Schuhüberzüge (für den Einmalgebrauch);
  • Desinfektionsmittel/Desinfektionswischtücher für die Reinigung von Oberflächen;
  • Einmalsäcke für die Entsorgung von Müll mit biologischen Gefahren.

Weitere Maßnahmen

Wird eine Infektion festgestellt, so wird vom Covid-Überwachungsdienst eine Umfeldanalyse durchgeführt und es werden je nach Ausmaß der Infektion adäquate Maßnahmen festgelegt wie etwa die Testung/Isolation enger Kontaktpersonen. Je nach Einschätzung der Infektionsgefahr können einzelne Zimmer bzw. Stockwerke bzw. der gesamte Betrieb zeitweilig geschlossen werden.

Beispiel: Wenn keine weiteren engen Kontakte festgestellt werden, so wird lediglich die Isolierung der Betroffenen und die Reinigung der Zimmer notwendig.

Wenn mehrere Gäste bzw. Mitarbeiter infiziert sind, so wird von Fall zu Fall festgelegt, ob einzelne Zimmer, ganze Stockwerke bzw. Gebäudeteile oder der gesamte Betrieb geschlossen werden muss.

Reinigung der Räume bei bestätigter Covid-19-Diagnose

In den Zimmern und den anderen Räumen des Beherbergungsbetriebs, in dem sich Personen mit einer bestätigten Covid-19-Diagnose vor ihrer stationären Aufnahme bzw. vor Verlegung in das eigens vorgesehene Quarantänezimmer aufgehalten haben, müssen die nachstehenden Reinigungsarbeiten durchgeführt werden: Da das Virus für längere Zeit in der Umgebung überleben könnte, müssen alle potenziell mit SARSCoV-2 kontaminierten Bereiche und Flächen des Raumes mit Wasser und handelsüblichen Reinigungsmitteln gereinigt werden. Danach sind alle Flächen zu desinfizieren. Hierzu empfiehlt sich der Gebrauch einer 0,1% verdünnten Natriumhypochlorit-Lösung oder von 70-prozentigem Ethylalkohol für Flächen, die durch Natriumhypochlorit beschädigt werden können. Alle häufig berührten Oberflächen, wie Wände, Türen und Fenster, die Oberflächen in Bädern, an Armaturen und Toiletten sind besonders sorgfältig zu reinigen. Während der Reinigung mit chemischen Produkten ist die Lüftung der Räume sicherzustellen. Die Bettwäsche, Vorhänge und andere Heimtextilien sind bei 90 Grad mit handelsüblichem Waschmittel zu waschen. Können die Textilien auf Grund ihrer Eigenschaften nicht mit 90 Grad gewaschen werden, sind dem Waschgang zur Desinfektion Bleichmittel oder Produkte auf Natriumhypochlorit-Basis hinzuzufügen.

Alle Reinigungsarbeiten sind von Arbeitskräften durchzuführen, die die dafür vorgesehene persönliche Schutzausrüstung tragen (FFP2-Maske, Gesichtsschutz, Einweghandschuhe, wasserabweisender Einwegschutzkittel mit langen Ärmeln).

Nach Abschluss der Arbeiten ist die Einweg-Schutzausrüstung als potenziell infizierter Abfall (doppelter Müllsack im Restmüll) zu entsorgen.

Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten sind die Räumlichkeiten für 24 Stunden verschlossen zu halten.

Protokoll für das Vorgehen bei Auftreten mit COVID-19-Symptomen bei Personen im Gastgewerbe
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Verdachtsfall im Gastgewerbe? Dann kontaktieren Sie umgehend folgende Nummer 337 1422707. Täglich zwischen 8 Uhr und 20 Uhr erreichbar.

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