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ERV: Interessante Infos

Europäische Reiseversicherung: Interessante Infos

Um den Tourismus zu unterstützen hat sich die ERV – Europäische Reiseversicherung entschlossen, trotz Pandemiestatus laut WHO und obwohl Pandemie nirgendwo versichert ist, seit 29. Mai 2020 Covid-19-Erkrankungen wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung zu versichern.

Ab 29. Mai 2020 ist COVID-19 ein versicherter Stornogrund, wie jede andere unerwartete Erkrankung. Das heißt, es wird von Seiten der ERV der bisherige Pandemieausschluss diesbezüglich nicht mehr angewendet.

Konkret bedeutet das…

Im Urlaubs Stornoschutz deckt die Europäische Reiseversicherung folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast:

  • Erkrankung des Gastes an COVID-19
  • Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig
  • Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
  • Ein positives Testergebnis ohne Symptome
  • Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne

Kein Versicherungsschutz

Kein Versicherungsschutz hingegen besteht:

  • wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte
  • wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen
  • Grenzsperren, behördlich verhängte Hotelschließungen, Lock Down durch die Regierung (-> Wegfall der Beherbergungsvertragsgrundlage = es dürfen keine Stornokosten seitens des Vermieters verrechnet werden)

Ihr Vorteil

  • Erleichterung bei neuen Buchungen
  • Angst vor möglichen Stornokosten wird dem Gast genommen
  • Nachträglicher Versicherungsabschluss möglich (10-Tagesfrist!)

VPS-Tipp: Nutzen Sie diese Informationen für die Kommunikation mit Ihren Gästen, besonders wenn diese noch Bedenken bei der Buchung haben. So nehmen Sie den Gästen die Angst vor möglichen Stornokosten.

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„Leider können wir morgen doch nicht kommen…“

Kennen Sie solche oder ähnliche Aussagen Ihrer Gäste? Eine Reiserücktritts-Versicherung, wie jene von der ERV (Europäischen Reiseversicherung) kann den Betrieb vor Buchungsvorfällen schützen!

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