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COVID-19: An- und Rückreise

COVID-19:

Überblick über aktuelle Ein- und Rückreisebestimmungen

Mit der Maßnahme vom 14. Mai 2021 wurde die 5-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedsland, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland (Länder der Liste C) ab 16. Mai 2021 vom Gesundheitsminister aufgehoben.
Bei der Rückkehr aus Südtirol in den jeweiligen Heimatstaat müssen Gäste die jeweils in Ihrem Heimatland für eine Rückreise aus Südtirol geltenden Einreisebestimmungen beachten.

 

 

Einreisebestimmungen Italiens ab 16. Mai 2021

Ab 16. Mai wurde die 5-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedsland, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland (Länder der Liste C) aufgehoben.

Die Gäste müssen bei der Einreise:

  • im Besitz einer Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) sein, der innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden ist, unabhängig davon ob der Gast vollständig geimpft ist oder ob der Gast an COVID-19 genesen ist
  • sich bei ihrer Einreise beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes unter diesem Link melden, alternativ via E-Mail an coronavirus@sabes.it oder telefonisch von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer +39 0471 435 700. Angegeben werden müssen: Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie Einreisdatum und der Ort, aus welchem die Einreise erfolgt.
  • im Falle von Kontrollen eine Eigenerklärung abgeben: Eigenerklärung IT/Eigenerklärung DE
  • Befreit von der Testpflicht sind Kinder unter 2 Jahren

Eine Ausnahme von diesen Verpflichtungen gelten Personen, die aus Arbeitsgründen oder Studiengründen einreisen oder aus Gründen der Notwendigkeit.

Ihre Aufgabe als Gastgeber...

Die Verpflichtungen bei der Einreise müssen die einreisenden Personen selbst erfüllen. Die Beherbergungsbetriebe haben diesbezüglich keine Melde- oder Kontrollpflicht. Es wird jedoch empfohlen, die einreisenden Personen vorab über die Einreisebestimmungen zu informieren. Wir empfehlen bei Fragen Ihrer Gäste bzgl. weiterer Fragen zu den Bestimmungen in Südtirol oder/und zur Einreise auf die entsprechende suedtirol.info Seite zu verlinken. Auch für Gastgeber sollen diese Unterseiten als Informationsquelle dienen. 

Der Gastgeber muss ich bei Ankunft des Gastes einen negativen PCR- oder Antigen Schnelltest vorzeigen lassen. Sollte der Gast bei Ankunft über keinen Test verfügen, so hat er 24 Stunden Zeit diesen vor Ort zu machen. Hierfür kann der Gast die naheliegenden Testzentren bzw. Apotheken, die Corona Tests durchführen nutzen.

Zu den aktuellen Informationen zur An-Rückreise und zum Aufenthalt in Südtirol

Einreisebestimmungen in den jeweiligen Heimatstaat

Bei der Rückkehr aus Südtirol in den jeweiligen Heimatstaat müssen Gäste zudem die jeweils in ihrem Heimatland für eine Rückreise aus Südtirol geltenden Einreisebestimmungen beachten.

Einreisebestimmungen von Deutschland

Mit 13. Mai tritt eine neue Einreiseverordnung einheitlich in ganz Deutschland in Kraft.

Grundsätzlich gilt weiterhin eine Quarantänepflicht von 10 Tagen nach der Einreise aus Risikogebieten. Neu ist, dass Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, sich der neuen Verordnung zufolge „freitesten“ können. Dafür reicht ein Antigentest, der nicht älter ist als 48 Stunden – oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden. Die Nachweise über eine Impfung, eine überstandene Infektion oder einen negativen Test müssen über das Einreiseportal übermittelt werden. Kann keiner dieser Nachweise erbracht werden, gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht von 10 Tagen. Wer mit dem Flugzeug einreist, braucht auch weiterhin bereits vor Abflug einen negativen Test.

  • Als geimpft gilt in Deutschland, wer alle erforderlichen Impfdosen eines auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts genannten Covid-19-Impfstoffs erhalten hat. Seit der letzten Impfdosis müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich dürfen Geimpfte keine einschlägigen Symptome aufweisen.
  • Als genesen gilt in Deutschland, wer einen positiven PCR-Test vorweisen kann, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt und keine einschlägigen Symptome aufweist.

Einreisebestimmungen der Schweiz

Südtirol ist aktuell vom Bundesamt für Gesundheit der Schweiz nicht als Risikogebiet eingestuft und somit ist die Rückreise in die Schweiz mit einem Privatfahrzeug ohne Einschränkungen möglich.

Einreisebestimmungen von Österreich

Bei der Rückreise nach Österreich gilt aktuell Folgendes:

  • Registrierungspflicht: Die einreisenden Personen müssen sich vorab hier registrieren. Die Registrierungsbestätigung ist bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.
  • Quarantäne und negativer Covid-19-Test erforderlich: Für die Einreise nach Österreich benötigt man einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden). Der Test kann auch in Österreich innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Weiters gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht bei der Einreise aus Risikogebieten. Als Risikogebiete gelten derzeit alle europäischen Länder mit Ausnahme von Finnland, Island und Vatikan. Die Quarantäne kann durch einen negativen molekularbiologischen Test (z. B. PCR) oder Antigen-Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorzeitig beendet werden (der Tag der Einreise stellt „Tag null“ dar).

Ab dem 19. Mai gelten in Österreich neue Einreisebestimmungen, welche sich voraussichtlich an der ECDC-Karte für Risikogebiete orientieren werden. Derzeit ist Südtirol dort als rot eingestuft, was bedeutet, dass die Einreise ohne Quarantäne für getestete, geimpfte oder genesene Personen möglich sein wird.

IDM-Corona Monitoring

Um den Überblick nicht zu verlieren, hat die IDM es sich zur Aufgabe gemacht, Südtirols Zielmärkte aufmerksam zu beobachten und
deren Regelungen wöchentlich auf Ihrer eigenen Website  zu aktualisieren:

IDM-Corona Monitoring

südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen.

Gerbergasse 40
I-39100 Bozen (BZ)

Kontakt

Tel (0039) 0471 978 321
E-Mail service@suedtirolprivat.com
Internet: service.suedtirolprivat.com

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