Mit der Maßnahme vom 14. Mai 2021 wurde die 5-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedsland, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland (Länder der Liste C) ab 16. Mai 2021 vom Gesundheitsminister aufgehoben.
Bei der Rückkehr aus Südtirol in den jeweiligen Heimatstaat müssen Gäste die jeweils in Ihrem Heimatland für eine Rückreise aus Südtirol geltenden Einreisebestimmungen beachten.
Einreisebestimmungen Italiens ab 16. Mai 2021
Ab 16. Mai wurde die 5-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedsland, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland (Länder der Liste C) aufgehoben.
Die Gäste müssen bei der Einreise:
Eine Ausnahme von diesen Verpflichtungen gelten Personen, die aus Arbeitsgründen oder Studiengründen einreisen oder aus Gründen der Notwendigkeit.
Die Verpflichtungen bei der Einreise müssen die einreisenden Personen selbst erfüllen. Die Beherbergungsbetriebe haben diesbezüglich keine Melde- oder Kontrollpflicht. Es wird jedoch empfohlen, die einreisenden Personen vorab über die Einreisebestimmungen zu informieren. Wir empfehlen bei Fragen Ihrer Gäste bzgl. weiterer Fragen zu den Bestimmungen in Südtirol oder/und zur Einreise auf die entsprechende suedtirol.info Seite zu verlinken. Auch für Gastgeber sollen diese Unterseiten als Informationsquelle dienen.
Der Gastgeber muss ich bei Ankunft des Gastes einen negativen PCR- oder Antigen Schnelltest vorzeigen lassen. Sollte der Gast bei Ankunft über keinen Test verfügen, so hat er 24 Stunden Zeit diesen vor Ort zu machen. Hierfür kann der Gast die naheliegenden Testzentren bzw. Apotheken, die Corona Tests durchführen nutzen.
Einreisebestimmungen in den jeweiligen Heimatstaat
Bei der Rückkehr aus Südtirol in den jeweiligen Heimatstaat müssen Gäste zudem die jeweils in ihrem Heimatland für eine Rückreise aus Südtirol geltenden Einreisebestimmungen beachten.
Mit 13. Mai tritt eine neue Einreiseverordnung einheitlich in ganz Deutschland in Kraft.
Grundsätzlich gilt weiterhin eine Quarantänepflicht von 10 Tagen nach der Einreise aus Risikogebieten. Neu ist, dass Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, sich der neuen Verordnung zufolge „freitesten“ können. Dafür reicht ein Antigentest, der nicht älter ist als 48 Stunden – oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden. Die Nachweise über eine Impfung, eine überstandene Infektion oder einen negativen Test müssen über das Einreiseportal übermittelt werden. Kann keiner dieser Nachweise erbracht werden, gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht von 10 Tagen. Wer mit dem Flugzeug einreist, braucht auch weiterhin bereits vor Abflug einen negativen Test.
Südtirol ist aktuell vom Bundesamt für Gesundheit der Schweiz nicht als Risikogebiet eingestuft und somit ist die Rückreise in die Schweiz mit einem Privatfahrzeug ohne Einschränkungen möglich.
Bei der Rückreise nach Österreich gilt aktuell Folgendes:
Ab dem 19. Mai gelten in Österreich neue Einreisebestimmungen, welche sich voraussichtlich an der ECDC-Karte für Risikogebiete orientieren werden. Derzeit ist Südtirol dort als rot eingestuft, was bedeutet, dass die Einreise ohne Quarantäne für getestete, geimpfte oder genesene Personen möglich sein wird.
Um den Überblick nicht zu verlieren, hat die IDM es sich zur Aufgabe gemacht, Südtirols Zielmärkte aufmerksam zu beobachten und
deren Regelungen wöchentlich auf Ihrer eigenen Website zu aktualisieren: