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FAQs „fattura elettronica“

FAQ zum VPS-Modul „fattura elettronica“

 

Mitglieder, für welche wir die Buchhaltung und Steuererklärung abfassen, nutzen für die Ausstellung der Ausgangsrechnungen und für den Erhalt der Eingangsrechnungen das VPS-Modul zu den elektronischen Rechnungen. Gerne unterstützen wir Sie weiterhin bei der Handhabung des VPS-Portals „fattura elettronica“ und geben nachstehend Antwort auf die aktuell gängigen Fragen.

Im Folgenden gibt Ihnen, Valentina Riviezzo, Mitarbeiterin der VPS-Betriebsberatung, Antwort auf die aktuell gängigen Fragen im Umgang mit dem Portal:

Was passiert mit abgelehnten Rechnungen?

Abgelehnte Rechnungen müssen INNERHALB von 5 Tagen richtiggestellt und korrekt verschickt werden. Abgelehnte Rechnungen können ausgebessert werden, indem Sie auf das Feld „Dokument korrigieren“ klicken. Mit diesem Schritt wird die abgelehnte Rechnung annulliert und eine Kopie zur Bearbeitung erstellt. In der neuen Rechnung können Sie den Fehler richtigstellen und die Rechnung erneut versenden. Die neue Rechnung kann unter derselben Rechnungsnummer versendet werden, welche für die abgelehnte Rechnung verwendet wurde.

VPS-Tipp

Hinterlegen Sie im Modul eine oder mehrere Ihrer E-Mail-Adressen (mit Strichpunkt trennen) und den entsprechenden
SDI-Status, damit Sie automatisch informiert werden, sollte eine Rechnung abgelehnt werden.

Wo liegt der häufigste Fehler bei abgelehnten Rechnungen?

Einer der häufigsten Fehler ist eine falsche Steuernummer (codice fiscale) bei italienischen Gästen. Um diesen Fehler zu vermeiden, kann die Steuernummer online, unter http://www.codicefiscaleonline.com mit Hilfe der Daten aus der Identitätskarte des Gastes, berechnet werden oder die Steuernummer des Gastes kann online unter https://bit.ly/2VJvbqg überprüft werden.

VPS-Tipp

Fotografieren oder scannen Sie die Sanitätskarte des Gastes und tragen Sie die Daten sorgfältig in die Rechnung ein.

Wie erfolgt die gesetzes- konforme Archivierung?

Neue elektronische Eingangsrechnungen müssen laufend geöffnet werden, um anschließend archiviert werden zu können. Steigen Sie hierfür regelmäßig in Ihr VPS-Portal für elektronische Rechnungen ein und öffnen Sie die neuen Rechnungen, unabhängig davon ob es sich um Rechnungen handelt, welche bereits bezahlt wurden (z.B. Rechnungen mit Dauerauftrag). Rechnungen, welche nicht geöffnet werden, können auch nicht archiviert werden. Bei fehlender Archivierung kann es zur Verhängung von Verwaltungsstrafen von Seiten der Agentur der Einnahmen kommen. Ausgangsrechnungen werden bei erfolgreicher Zustellung automatisch gesetzeskonform archiviert.

Wie erfolgt die Passwortänderung?

Alle 3 Monate werden Sie automatisch aufgefordert das Passwort zu ändern. Geben Sie dabei das aktuelle Passwort (welches bisher verwendet wurde) ein und tippen Sie in das Feld „Neues Passwort“ ein neues Passwort (mind. 8 Zeichen, die einen Groß- und einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen beinhalten) ein. Unter „Neues Passwort bestätigen“ geben Sie abschließend nochmals das neu gewählte Passwort ein. Zukünftig können Sie nun mit dem neuen Kennwort ins Portal einsteigen.
Sollten Sie Ihr Kennwort nicht mehr wissen, können Sie auf das Feld „Kennwort vergessen?“ klicken. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem vorübergehenden Passwort und werden aufgefordert dieses neue Passwort einzugeben und anschließend abzuändern.

Welchen Internetbrowser soll ich verwenden?

Der Internet-Explorer ist veraltet und unterstützt die Standardtechnologien nicht mehr, dies kann z.B. Probleme bei der Passwortänderung verursachen.

VPS-Tipp

Benutzen Sie einen aktuellen Browser wie z.B. Chrome, Firefox oder Microsoft Edge, um ins VPS-Portal der „fattura elettronica“ einzusteigen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Aufgrund von Gesetzesänderungen oder technischen Optimierungen und Ergänzungen kann es laufend zu Änderungen bei der Nutzung des VPS-Moduls kommen. Wir halten Sie hierzu weiterhin auf dem Laufenden. Eine Neuheit seit 2020 ist, dass bei Investitionen, welche auf Ihren Betrieb getätigt werden, die Angabe des folgenden Gesetzes auf der elektronischen Rechnung erfolgen muss: „Investition im Sinne von Art. 1, 1054 G. 178/2020“. Sollte dieser Satz auf der Rechnung nicht aufscheinen, kann dieser mit einer Eigenerklärung ergänzt werden. Diese Handhabe sollte jedoch nicht der Regelfall sein.

VPS-Tipp

Bitten Sie den Lieferanten im Vorfeld das oben erwähnte Gesetz auf der Rechnung zu notieren.
Ausnahme: Investitionen für FAHRZEUGE oder IMMOBILIEN/GRUNDSTÜCKE sind von diesem Steuerguthaben ausgenommen!

Valentina Riviezzo - Profil

VPS-Expertentipp von

 

Valentina Riviezzo

Mitarbeiterin VPS-Betriebsberatung

Assistenz und Einzelcoaching

Gerne leisten wir telefonische Assistenz. Diese wird ab 10 Minuten in Rechnung gestellt.

Oder benötigen Sie ein Einzelcoaching? Dann melden Sie sich unter info@vps.bz.it. Wir können das Coaching auf Wunsch als Webinar oder vor Ort im Büro in Bozen oder im Außenbüro in Bruneck abhalten.

Zum Coaching anmelden

südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen.

Gerbergasse 40
I-39100 Bozen (BZ)

Kontakt

Tel (0039) 0471 978 321
E-Mail service@suedtirolprivat.com
Internet: service.suedtirolprivat.com

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