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Reduzierung der Müllgebühr

Reduzierung der Müllgebühr 2021

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 73 vom 25. Mai 2021 wurde mittels eines bereitgestellten Fonds festgelegt, dass jene wirtschaftliche Sektoren bei den Mühlgebühren unterstützt werden, welche besonders von den Auswirkungen der Corona Pandemie betroffen sind. In Genuss der Reduzierung kommen die Nicht-Haushalte (Betriebe), deren Gemeinde die Ermäßigung innerhalb 31. Juli festgelegt hat. Eine Antragsstellung ist bis innerhalb 30.09.2021 möglich. 

Details zu den Reduzierungen

Voraussetzungen für die Reduzierung

  • Gemeinde hat die Reduzierung bis innerhalb 31. Juli 2021 beschlossen
  • Umsatzrückgang von 30 % im Zeitraum 01.04.2020 – 31.03.2021
  • obligatorische Schließung oder Einschränkung bei der Ausübung der Tätigkeit aufgrund einer Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes

Höhe der Reduzierung

Die Höhe der Reduzierung ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Fristen für die Antragsstellung

Die Antragsstellung muss innerhalb 30. September 2021 an die jeweilige Gemeinde übermittelt werden.

Info für Betriebe mit Tätigkeitsbetrieb nach 01. April 2019

Betriebe, welche die Tätigkeit nach dem 01. April 2019 begonnen haben, kommen ohne den Vorweis des genannten Umsatzrückganges in Genuss der Reduzierung.

Für weitere Informationen

Die Antragsstellung erfolgt in den meisten Fällen über die PEC-Adresse an die jeweilige Gemeinde. Für weitere Informationen zur Reduzierung und zur entsprechenden Antragsstellung können Sie sich an Ihre entsprechende Gemeinde wenden.

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Gerbergasse 40
I-39100 Bozen (BZ)

Kontakt

Tel (0039) 0471 978 321
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