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Green Pass Pflicht ab 15.10.

Green Pass Pflicht mit 15. Oktober

Ab Freitag 15. Oktober bis vorerst Freitag, 31. Dezember 2021 gilt die Pflicht, dass der Besitz und ggf. der Vorweis des Green Pass erforderlich ist, um Zugang zum Arbeitsort zu erhalten. Von dieser Bestimmung sind neben lohnabhängigen Mitarbeitern unteranderem auch Betriebsinhaber, so auch Privatvermieter, betroffen. 

Der Landeshauptmann hat mit der Dringlichkeitsverordnung Nr. 31/2021 vom 01.10.2021 die staatlichen Bestimmungen bzgl. der Green Pass Pflicht übernommen. Demzufolge ist der Besitz und auf Anfrage der Vorweis des Green Pass verpflichtend, um Zugang zum Arbeitsort zu erhalten. Allen Personen OHNE Green Pass, ist die Ausübung der Arbeitstätigkeit am Arbeitsort NICHT erlaubt. Von der Green Pass Pflicht sind nur jene Personen ausgenommen, welche über ein ärztliches Attest verfügen, in welchem klar hervorgeht, dass die Personen nicht geimpft werden können.  Das Attest muss laut Kriterien des Gesundheitsministeriums ausgestellt sein. Die Bestimmung bzgl. der Green Pass Pflicht tritt mit Freitag, 15. Oktober in Kraft und gilt vorerst bis 31. Dezember 2021.

 

Durchzuführende Kontrollen und Strafen

Die Arbeitgeber sind verpflichtet Kontrollen für die Einhaltung der Bestimmung durchzuführen. Sollten Privatvermieter demzufolge Angestellte haben, so sind auch diese von der Pflicht der Kontrolle betroffen. Die Kontrollen müssen unter einer vorgegebenen Form erfolgen. Für die Durchführung der Kontrollen wird die vorgesehene App VerificaC19 angewendet. Alternativ kann auch eine Eigenerklärung von den Arbeitnehmern eingeholt werden, welche dem Arbeitgeber bestätigt, dass die Arbeitnehmer bis 31.12.2021 über einen gültigen Green Pass verfügen. Der Vorweis der Eigenerklärung erfolgt auf freiwilliger Basis. Bei Nicht Einhaltung der Bestimmungen oder unzureichender Kontrolle seitens der Arbeitgeber können Strafen von 400 € bis 1.000 € anfallen.

 

Weiterführende Informationen

Für nähere Informationen empfehlen wir direkt die Einsicht in die entsprechende Dringlichkeitsverordnung. HIER  der Link.

Der Green Pass beinhaltet:

-Geimpfte: einen Impfnachweis (Erhalt des Zertifikates 15 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis)

-Genesene: Genesung einer COVID-19 Erkrankung in den letzten 6 Monaten

-Getestete: Testnachweis mit negativem Ergebnis anhand eines Antigentest in den letzten 48 Stunden oder eines PCR-Test in den letzten 72 Stunden

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