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Südtirol ist „gelbe Zone“

Südtirol ist „gelbe Zone“: Bestimmungen im Überblick

Die Provinz Bozen wurde mit der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 03.12.2021 als „gelbe Zone“ eingestuft. Aus diesem Grund wurde mit der Landesverordnung Nr. 37 vom 03.12.2021 weitere Maßnahmen erlassen. Die Maßnahmen gelten ab 06. Dezember 2021 bis vorläufig 15. Jänner 2022. 

Die wichtigsten Maßnahmen auf einen Blick:

Schutz der Atemwege

  • Es besteht die Pflicht, immer einen Schutz der Atemwege bei sich zu tragen und diesen an allen geschlossenen Orten, mit Ausnahme der eigenen Wohnung, zu tragen.
  • Von dieser Pflicht befreit sind
    • weiterhin Kinder unter 6 Jahren,
    • Personen, welche eine sportliche Tätigkeit ausüben und
    • Personen mit Krankheiten, welche mit dem Tragen der Maske unvereinbar sind.

Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs

  • Der Zugang zu Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs (z.B. Bus, Bahn, Seilbahnanlagen) ist unter dem Vorweis der grünen Bescheinigung (Green Pass) möglich, welche die 3G Regel (geimpft, genesen oder getestet) bescheinigt.
  • Zusätzlich ist ab 12 Jahren das Tragen einer FFP2 Maske verpflichtend

Zugang zu den Beherbergungsbetrieben

  • Der Zugang zu den Beherbergungsbetrieben erfolgt durch Vorweis der 3G-Bescheinigung. Das bedeutet, dass Gäste, welche in Beherbergungsstrukturen, so auch bei Privatvermietern, übernachten,  dem Gastgeber die grüne Bescheinigung vorzeigen müssen.

Gastronomie

  • Die Tätigkeiten der Gastronomie sind bei  Konsumierung am Tisch sitzend oder an der Theke erlaubt, sofern die geltenden Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
  • Die Konsumierung am Tisch oder an der Theke ist durch Vorweis der grünen Bescheinigung möglich, wobei die 2G Regel gilt (sog. Super Green Pass, als Bescheinigung für „geimpft“ oder „genesen“).
  • Auch die Verabreichung von Mahlzeiten an die Mitarbeiter, Arbeiter oder Bedienstete aufgrund von Dienstleistungsverträgen ist nur mit Vorweis des Super Green Pass (2G) erlaubt.
  • Ausnahmen für diesen 2G Vorweis in der Gastronomie sind Hausgäste, für welche die Verpflegung nicht im öffentlich zugänglichen Speisesaal erfolgt.
  • Weitere Ausnahmen sind Mensen und durchgehende Cateringdienste. Für diese Ausnahmen gilt die 3G-Bescheinigung.

Gemeinschaftsräume

  • Für die Benutzung der Gemeinschaftsräume und Umkleidekabinen ist die 3G-Bescheinigung erforderlich.

Veranstaltungen und Aufführungen

  • Öffentlich, zugängliche Aufführungen in Theatern, Kinos und Konzertsälen und an anderen öffentlich zugänglichen Orten, auch im Freien, sind für Personen unter dem Vorweis der 2G Bescheinigung zulässig.
  • Die Mitarbeiter der Aufführungen müssen den Vorweis der 3G-Bescheinigung nachkommen.
  • Für Proben der Chöre und Musikkapellen ist der Besitz der grünen Bescheinigung, laut 3G-Regel, verpflichtend.
  • Für den Zugang zu Tanzsälen, Diskotheken und ähnlichen Lokalen ist der Vorweis der 2G-Bescheinigung erforderlich.

Verschärfte Kontrollen geplant

Wir möchten darauf hinweisen, dass das italienische Innenministeriums mehr Kontrollen seitens der Kontrollorgane angefordert hat und die Durchführung der Kontrollen laufend überwacht. Dabei werden insbesondere die Kontrollen zur Einhaltung bzgl. Green Pass bzw. Super Green Pass verstärkt.

Weitere Details...

Für weitere Details empfehlen wir die Einsicht in die entsprechende Landesverordnung. Es handelt sich um die oben genannten Auflistungen lediglich um eine Übersicht der Maßnahmen.

Hier klicken und die Verordnung downloaden

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Gerbergasse 40
I-39100 Bozen (BZ)

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