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Einreise nach Italien

COVID-19: Einreise nach Italien

Mit der Verordnung vom Dienstag, 14. Dezember hat Gesundheitsminister Roberto Speranza die Einreisebestimmungen nach Italien verschärft. Die neuen Einreisebestimmungen gelten ab morgen, 16. Dezember 2021 bis einschließlich Montag, 31. Januar 2022. Nachstehend folgt ein Überblick, damit Sie bei Fragen Ihrer Gäste Bescheid wissen. 

Regelungen im Überblick:

Die Einreise nach Italien ist aus allen EU- oder Schengen-Staaten (Länder der LISTE C) unter nachstehenden Bedingungen möglich.

Für Geimpfte und Genesene
  • Nachweispflicht: Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff, der nicht älter als 9 Monate sein darf, oder der Nachweis, in den letzten 6 Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein.
  • Testpflicht: Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) auszufüllen.
Für Ungeimpfte
  • Testpflicht: Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) auszufüllen. Es wird derzeit geprüft, ob in diesem Fall zudem eine Meldung an den Sanitätsbetrieb notwendig ist.
  • Isolationspflicht: Sich für einen Zeitraum von 5 Tagen einer Isolation zu unterziehen.
  • Weiterer Covid-19 Test: Durchführung eines weiteren Abstrichs (Molekular- oder Antigentest) nach Ablauf der 5-tägigen Quarantäne.
Einreise für Minderjährige
  • Minderjährige bis 17 Jahren (nicht vollendete 18 Jahre), die mit einem Elternteil reisen, das aufgrund einer Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung von der Isolationspflicht befreit ist, sind ebenfalls von der Isolation befreit.
  • Kinder über 6 Jahren müssen für die Einreise in jedem Fall den Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorweisen.
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Ihre Aufgabe als Gastgeber...

Die Verpflichtungen bei der Einreise müssen die einreisenden Personen selbst erfüllen. Es wird jedoch empfohlen, die einreisenden Personen vorab über die Einreisebestimmungen zu informieren. Wir empfehlen bei Fragen Ihrer Gäste bzgl. weiterer Fragen zu den Bestimmungen in Südtirol oder/und zur Einreise auf die entsprechende suedtirol.info Seite zu verlinken. Auch für Gastgeber sollen diese Unterseiten als Informationsquelle dienen.

Zu den aktuellen Informationen zur An-Rückreise und zum Aufenthalt in Südtirol

Einreisebestimmungen in den jeweiligen Heimatstaat

Bei der Rückkehr aus Südtirol in den jeweiligen Heimatstaat müssen Gäste zudem die jeweils in ihrem Heimatland für eine Rückreise aus Südtirol geltenden Einreisebestimmungen beachten.

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