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EU: Erleichterung für Einreise

Einreise aus EU-Ländern wird erleichtert – Ende der Testpflicht für Geimpfte und Genesene

Gesundheitsminister Roberto Speranza hat am Mittwochabend, 26. Januar 2022, eine neue Verordnung unterzeichnet, welche die bisher geltenden Einreisebestimmungen zum größten Teil bis Dienstag, 15. März 2022, verlängert. Die Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten wird ab Dienstag, 1. Februar 2022, erleichtert. Unter anderem entfällt die Testpflicht für Geimpfte und Genesene.

In der Folge haben wir für Sie einen Überblick über die geplanten Erleichterungen zusammengefasst.

Vor Einreise empfehlen wir zudem die Website des jeweiligen auswärtigen Amtes oder jene der EU zu besuchen, um das aktuelle Geschehen zu verfolgen.

Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten

Testpflicht für Geimpfte und Genesene entfällt

  • Für die Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten (C-Länder) entfällt ab Dienstag, 1. Februar 2022, die Testpflicht der vollständig geimpften oder genesenen Personen.
  • Auch Personen, welche das digitale Covid-Zertifikat der EU aufgrund einer Testung vorweisen können, müssen nun nicht mehr die 5-tägige Quarantäne einhalten.
  • Weiterhin aufrecht bleibt hingegen die Anmeldepflicht vor der Einreise.

Bestimmungen ab Dienstag, 1. Februar 2022, für die Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten (C-Länder)

Anmelde- und Nachweispflicht

  • Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) auszufüllen und der Nachweis über die Anmeldung ist digital oder in Papierform mitzuführen und im Falle von Kontrollen den Ordnungskräften vorzuzeigen. Nur in Ausnahmefällen, d. h. ausschließlich bei technischen Hindernissen, ist es möglich, die Eigenerklärung (IT-DE-EN) in Papierform auszufüllen.

 

  • Nachweispflicht: Bei der Einreise ist das digitale Covid-Zertifikat der EU (sog. Green Pass) oder eine gleichwertige Bescheinigung mitzuführen, aus der hervorgeht, dass man vollständig geimpft, genesen oder getestet ist.

Bei Nicht-Vorweisen des Covid-Zertifikates

Wenn die einreisende Person kein digitales Covid-Zertifikat der EU oder eine gleichwertige Bescheinigung vorweisen kann, aus der hervorgeht, dass man vollständig geimpft, genesen oder getestet ist, bestehen nachfolgende Pflichten:

  • Isolationspflicht: sich für einen Zeitraum von 5 Tagen einer Isolation zu unterziehen.
  • Covid-19-Test: Durchführung eines Abstrichs (Molekular- oder Antigentest) nach Ablauf der 5-tägigen Quarantäne.
  • Meldung Sanitätsbetrieb: Die Einreise ist beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes zu melden.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht, einen negativen Covid-19-Test vorzulegen, befreit.

Gültigkeit Covid-Zertifikat der EU für die Einreise ist 9 Monate gültig

Nur zum Zwecke der Einreise nach Italien hat das Covid-Zertifikat der EU aufgrund einer Corona-Schutzimpfung auch nach dem 1. Februar 2022 eine Gültigkeit von 9 Monaten.

Die Verordnung des Gesundheitsministers, in der ausschließlich die Einreisebestimmungen nach Italien ab dem 1. Februar 2022 geregelt sind, hat keinen Einfluss auf die Dauer der Gültigkeit des Super Green Pass (2G) innerhalb Italiens, der für den Zutritt zu den meisten Dienstleistungen und Infrastrukturen für Personen ab 12 Jahren vorgeschrieben ist.

Gültigkeit des Super Green Pass (2G) wird auf 6 Monate reduziert

  • Die aktuell geltenden staatlichen Bestimmungen sehen vor, dass der Super Green Pass, der aufgrund einer Corona-Schutzimpfung ausgestellt wird, ab Dienstag, 1. Februar 2022, in Italien nur mehr eine Gültigkeit von 6 Monaten und nicht mehr von 9 Monaten hat.
  • Diese Regelung gilt auch für ausländische Gäste. Somit haben ausländische Impfzertifikate in Italien ab Dienstag, 1. Februar 2022, auch nur mehr eine Gültigkeit von 6 Monaten. Der Super Green Pass darf laut derzeit geltender Bestimmung ab Dienstag, 1. Februar 2022, z. B. für die Beherbergung, für den Zutritt zur Gastronomie oder für die Nutzung der Skianlagen nicht älter als 6 Monate sein.
  • Der Green Pass aufgrund der Genesung hat in Italien auch weiterhin eine Gültigkeit von 6 Monaten, auch wenn die Zertifikate in den Heimatstaaten der Gäste evtl. eine andere Gültigkeit aufweisen. (Beispiel Deutschland 3 Monate bei einer Genesung). Dies gilt auch für die Einreise nach Italien.

Es handelt sich bei den obigen Punkten um einen kompakten Überblick über die geplanten Erleichterungen.

Wir empfehlen weiters die Einsicht in die offizielle Informationsseite der EU, welche wir untenstehend verlinkt haben.

COVID-19: Reisen innerhalb der EU

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