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Covid-19: Weitere Erleichterung

Covid-19: weitere Erleichterung für ausländische Gäste

Mit 07. Februar 2022 tritt eine weitere Neuerung in Kraft, um die Wintersaison und die Buchungen für ausländische Gäste wieder anzukurbeln. Um der Stornowelle entgegenzuwirken wurde mit heutigem Datum eine weitere Maßnahme in Sachen Vorbeugung und Bewältigung des COVID19-Notstands eingeführt. Wir fassen diese für Sie kurz zusammen.

Wie bereits von uns berichtet galt bisher die zeitliche Reduzierung der Gültigkeit des Super Green Pass von 9 auf 6 Monaten auch für ausländische Gäste. Dies hatte die Wintersaison stark eingebremst und eine Stornowelle setzte sich in Gang.

Zum Glück konnte nun eine Änderung erzielt werden:

Ausländische Gäste, die eine Genesenenbescheinigung oder eine Impfbescheinigung (EMA-Impfstoff) besitzen, aber seit dem Abschluss des Impfzyklus oder der Genesung schon mehr als 6 Monate vergangen sind, dürfen nun nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden sein darf, alle Dienstleistungen nutzen, für welche in Italien der Super Green Pass (2G) notwendig ist. Somit dürfen diese Personen nun wieder beherbergt werden, die Liftanlagen nutzen und Schank-Speisebetriebe aufsuchen. Für die Beherbergung muss der Antigen- oder PCR-Test alle 48 bzw. 72 Stunden durchgeführt werden.

Diese Regelung gilt auch für ausländische Gäste, die eine Corona-Schutzimpfung mit einem nicht von der EMA anerkannten Impfstoff, wie z. B. Sputnik, vorweisen können.

Personen ab 12 Jahren

Minderjährige

  • Minderjährige bis 17 Jahren (nicht vollendete 18 Jahre), die mit einem Elternteil reisen, das aufgrund einer Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung von der Isolationspflicht befreit ist, sind ebenfalls von der Isolation befreit.
  • Kinder über 6 Jahren müssen für die Einreise in jedem Fall den Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorweisen.
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit

Regelung für ausländische Gäste

Genesung oder Impfung vor weniger als 6 Monaten

Ausländische Gäste, die vor weniger als 6 Monaten genesen sind oder die letzte Impfdosis erhalten haben und somit über einen gültigen Super Green Pass (2G) verfügen, benötigen für die Nutzung der entsprechenden Dienstleistungen hingegen keinen zusätzlichen Test.

Ausländische Gäste, welche nach einem abgeschlossenen Impfzyklus von einer Coronavirusinfektion vor mehr als 6 Monaten genesen sind, benötigen ebenfalls keinen Test.

Kontrollen

Impfung oder Genesung vor weniger als 6 Monaten:

  • Digitales COVID-Zertifikat der Genesung oder Impfung (QR-Code)
  • Kein zusätzlicher Test notwendig

Impfung oder Genesung vor mehr als 6 Monaten:

  • Bescheinigung, aus der die Impfung oder Genesung hervorgeht
  • Zusätzlich negativer Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden sein darf

Unbegrenzte Gültigkeit des Green Pass für Geboosterte

Der Ministerrat hat zudem eine Änderung hinsichtlich der Gültigkeit des Green Pass beschlossen.

Der Green Pass von Personen, welche bereits dreimal geimpft sind, erhält nun eine unbegrenzte Gültigkeit. Das gilt auch für Personen, die zwei- oder dreimal geimpft und anschließend von einer Infektion genesen sind.

Für italienische Staatsbürger, die zweimal geimpft oder die einmal geimpft und dann genesen sind, gilt der Green Pass weiterhin sechs Monate.

Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 6 wurde vom Landeshauptmann am 04.02.2022 unterzeichnet. Nachstehend der Link zum Download. 

zur aktuellen Verordnung Nr. 6 vom 04.02.2022

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