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Ortstaxe: Neuerungen

Ortstaxe: Neuerungen 2024

Zusammenfassender Einblick in die Änderungen

Mit 2024 sind Neuerungen bei der Gemeindeaufenthaltsabgabe/Ortstaxe vorgesehen. Wir haben uns als Verband laufend dafür eingesetzt, dass für die Kategorie der Privatvermieter eine akzeptable und realistische Umsetzung erfolgt. Nachstehend finden Sie die zusammenfassenden Informationen im Überblick. 

Mit dem Beschluss der Landesregierung sind mit Jahresbeginn 2024 Neuerungen betreffend dem Ausmaß der Ortstaxe (Gemeindeaufenthaltsabgabe) vorgesehen. Die entsprechenden Neuerungen betreffen auch die nicht-gewerblichen Unterkünfte, so auch die Privatvermieter.

Wir haben uns laufend dafür eingesetzt, dass für die Kategorie der Privatvermieter eine realistische Umsetzung der Neuerungen erfolgt. Wir freuen uns, dass die Erhöhungen der Ortstaxe im geforderten Rahmen bleibt und der Einsatz unseres Verbandes Wirkung zeigt.

Im Folgenden finden Sie demzufolge die wichtigsten Änderungen und Erhöhungen im Überblick.

Überblick der Neuerungen für Privatvermieter

Vorgesehene Neuerungen für Privatvermieter

Für Privatvermieter, welche nach der Kategorie der „Sonnen“ eingestuft sind, wird die Ortstaxe ab 2024 landesweit pro Übernachtung in folgendem Ausmaß bestimmt:

  • 2,00 € für Unterkünfte mit 5 Sonnen. Diese Neuerung betrifft auch die drei Sternen und drei Sterne „Superior“ Betriebe, Campings mit 5 Sternen und die UaB-Betriebe mit fünf Blumen.
  • 1,50 € für alle anderen Beherbergungsbetriebe.

Für gewerbliche Betriebe mit vier Sternen, vier Sternen „Superior“ und fünf Sternen liegt das Ausmaß der Ortstaxe bei 2,50 €.

Für die Umsetzung bestimmter Vorhaben, betreffend relevanter touristischer Dienstleistungen oder Infrastrukturen, kann die Erhöhung auf maximal 5,00 € festgesetzt werden. Hierfür muss jedoch ein entsprechendes Gutachten der Tourismusorganisation vorliegen.

Befreiungen für Jugend- und Schulgruppen

Mit dem entsprechenden Landesbeschluss wurde zudem festgelegt, dass für Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Befreiung vorgesehen ist, sofern sie mit einer organisierten Schul- oder Jugendgruppe von mind. 10 Personen anreisen – einschließlich entsprechender Begleitpersonen.

Verwendungszweck der Einnahmen aus der Ortstaxe

Neu ist des Weiteren der Verwendungszweck: so erhalten ab 2024 die Tourismusorganisationen 70 % der Einnahmen aus der Ortstaxe, 10 % davon sind für die Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur Weiterentwicklung der Erlebnisräume vorgesehen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in Absprache mit IDM durchgeführt.

Die restlichen 30 % der Einnahmen sind für den Betrieb „Innovation Development Marketing Südtirol/Alto Adige“ – IDM vorgesehen.

Weitere Details und Fristen für die Festsetzung der Neuerungen

Es liegt jedoch an jeder Gemeinde, inwieweit die Neuerungen umgesetzt werden oder weitere Erhöhungen aufgrund bestimmter touristischer Verwendungszwecke festgesetzt werden. So kann für die Umsetzung bestimmter Vorhaben, betreffend relevanter touristischer Dienstleistungen oder Infrastrukturen, die Erhöhung der Ortstaxe auf maximal 5,00 € festgesetzt werden.

Die Gemeinden können grundsätzlich bis zum 30. Juni Änderungen für das Folgejahr beschließen. Für 2023 ist die Handhabung ausnahmsweise so, dass die Gemeinden entsprechende Änderungen bzw. Erhöhungen bis 30. November 2023 beschließen können, diese treten somit mit 1. Januar 2024 in Kraft.

Sofern Ihre Gemeinde eine entsprechende Anpassung vorsieht, ist es empfehlenswert die Gäste vor Anreise betreffend der geplanten Erhöhung zu informieren.

Wir freuen uns, dass die Neuerungen der Ortstaxe im realistischen Rahmen bleiben und der Einsatz unsers Verbandes Wirkung zeigt. 

Wir machen uns weiterhin für die Kategorie stark! 

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