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Haushaltsgesetz 2026: Kurzzeitvermietung neu geregelt

Das staatliche Haushaltsgesetz 2026 regelt die steuerlichen Aspekte der Kurzzeitvermietung in ganz Italien und bringt folgende Neuerungen:

  • Für eine Wohnung gilt weiterhin die Einheitssteuer von 21%
  • Für eine zweite Wohnung beträgt sie 26%
  • Ab der dritten Wohnung gilt die Kurzzeitvermietung verpflichtend als gewerbliche Tätigkeit

Ab drei Wohnungen ist die Anwendung der Einheitssteuer ausgeschlossen. Stattdessen sind eine MwSt.-Position, Buchhaltung, elektronische Rechnungen und gegebenenfalls Sozialabgaben erforderlich. Zwar kann in manchen Fällen das Pauschalverfahren günstiger sein, der Verwaltungsaufwand steigt jedoch deutlich.

Neben diesen staatlichen Steuerregelungen sind zusätzlich die regionalen und landesrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Diese sind in vielen Fällen deutlich restriktiver als die staatlichen Vorgaben. Neben dem staatlichen Identifikationscode (CIN) ist auch eine Ermächtigung (Lizenz) durch die Gemeinde erforderlich, zudem ist die Eintragung ins Handelsregister mit Eröffnung einer MwSt.-Position vorgesehen.

Ein aktueller Streitfall aus der Toskana zeigt die Bedeutung regionaler Regelungen. Die Region hatte die Kurzzeitvermietung als touristische Tätigkeit eingestuft und sie in reinen Wohngebieten eingeschränkt.

Das Verfassungsgericht bestätigte diese Regelung und entschied, dass Regionen im Rahmen ihrer raumordnerischen Zuständigkeiten strengere Vorgaben als der Staat erlassen dürfen, um Wohnraum für Ansässige zu schützen.

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