
Im Zuge des Haushaltsgesetzes 2026 und des Dekrets „Milleproroghe“ wurde festgelegt, dass für Kleinstbetriebe die verpflichtende Versicherung gegen Naturkatastrophen innerhalb 31. März 2026 abschließen müssen. Nutzt unsere Konvention mit unserem Partner – Raiffeisenversicherungsdienst.
Derzeit gibt es noch keine direkten Strafen, wenn die Versicherung fehlt. Allerdings führt das Fehlen einer entsprechenden Versicherung zum Ausschluss von zahlreichen Förderungen und öffentlichen Beiträgen, und im Schadensfall gibt es keine staatliche Soforthilfe.