suedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claim
  • Verband
    • Mitgliedschaft
    • Team
    • Erreichtes
      • Verbandsgeschichte
      • Präsidenten
    • Organe
      • Verwaltungsrat
      • Bezirksausschüsse
    • Kontakt
    • Anfrage Webinar
  • Termine
  • Vorteile
  • News
  • Akademie
  • Für Mitglieder
    • Dokumente
    • Konventionen
    • Vollversammlungen
    • Webinare für Mitglieder

„Bonus vacanze“

Steuerbonus: „Bonus vacanze“ oder „Tax credit vacanze“

Der „Bonus vacanze“ wurde Ende 2020 im Zuge des sog. „Decreto rilancio“ eingeführt. Die Einlösung des „Bonus vacanze“ wurde auf 31.12.2021 verlängert. Damit Sie Bescheid wissen, sobald die ersten italienischen Gäste zu Ihnen kommen dürfen, haben wir Ihnen nachstehend  nochmals die wichtigsten Details zusammengefasst. 

Was ist der „Bonus vacanze“?

Beim „Bonus vacanze“ handelt es sich um einen Steuerbonus, der für den Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben in Italien gewährt wird und Familien mit einem ISEE-Wert (EEVE-Wert) unter 40.000 Euro vorbehalten ist:

  • Familien/Haushalte mit 3 und mehr… Mitglieder erhalten 500 Euro
  • Familien/Haushalte mit 2 Mitglieder (z. B. Paare) erhalten 300 Euro
  • Familien/Haushalte mit 1 Mitglied (Singlehaushalt) erhalten 150 Euro

 

Ab wann und wie lange ist der Steuerbonus gültig?

Der Steuerbonus von max. 500 Euro kann seit dem 2. Semester 2020 (vom 01.07. bis 31.12.2021) eingelöst werden.

Wichtig: Auf Grund des „Decreto Milleproroghe 2021“ vom 01. März 2021, wird die Nutzungsmöglichkeit bis 31.12.2021 verlängert, sofern innerhalb 31.12.2020 ein Antrag gestellt wurde.

 

Wie funktioniert die Handhabung für den GAST?

  • Der Bonus kann nur von einem einzigen Familienmitglied verwendet werden.
  • Die Ausgaben müssen in einer einzigen Zahlung getätigt werden, d. h. dass der Bonus nur in einem einzigen Beherbergungsbetrieb eingelöst bzw. ausgegeben werden kann.
  • 80% des Bonus können in Form eines Rabatts für die Bezahlung der vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen verwendet werden. Die Zahlung für die Dienstleistung muss durch eine elektronische Rechnung oder ein Handelsdokument dokumentiert werden. Zudem muss die Steuernummer des Empfängers angeführt werden.
  • Die restlichen 20% vom Bonus können als Abzug vom Empfänger selbst (in diesem Fall Gast) verwendet werden und zwar in Form eines Steuerabsetzbetrages, der in der Steuererklärung 2022 (Steuerjahr 2021) geltend gemacht werden kann.
  • Der Bonus kann vom Gast nur digital mittels SPID (elektronische Identität) oder CIA (elektronische Identitätskarte) über die App namens „IO“ beantragt werden. Über diese App wird ein Einheitskodex (codice univoco) erstellt, welcher die Inanspruchnahme und die Höhe des Steuerbonus bestätigt. Dieser Kodex muss dem Gastwirt bei Zahlung der gastgewerblichen Leistung vorgelegt werden.

 

Wie funktioniert die Handhabung für den GASTGEBER (PRIVATVERMIETER)?

  • Der Gastgeber muss sich über Fiscoonline oder SPID auf der Website der Agentur der Einnahmen anmelden und die vom Gast erhaltenen Angaben (Steuernummer des Gastes und Einheitskodex) und den Gesamtbetrag der Leistung (ohne den Rabatt abzuziehen) in den dafür vorgesehenen Feldern eingeben. Das Steuerguthaben des Gastes wird nochmals angezeigt. Durch die definitive Bestätigung aller Eingaben erklärt sich der Gastbetrieb bereit, das Steuerguthaben verrechnen zu wollen. Diese Eingabe kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
    Eine Anleitung dazu finden Sie in unserem Mitgliederbereich unter Dokumente – Maßnahmen Coronavirus!
  • Der Gastgeber kann den Differenzbetrag (Gesamtbetrag abzüglich „Bonus Vacanze“) einkassieren.
  • Auf der elektronischen Rechnung oder dem Handelsdokument (documento commerciale) ist die Steuernummer der Person anzuführen, die den Bonus beansprucht.
  • Für den Gastbetrieb stellt dieser Rabatt ein Steuerguthaben dar. Dieser kann bereits ab dem darauffolgenden Arbeitstag ab Bestätigung mittels Kompensation für jegliche fällige Steuern (es. ritenute alla fonte, Iva, contributi Inps, premi Inail, imposte sui redditi e Irap, Imu, tassa rifiuti e altri tributi locali…) über das Modell F24 zurückgeholt werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit das Guthaben an Dritte, wie z. B. Lieferanten von Gütern oder Dienstleistungen bzw. Kreditinstitute und Finanzvermittler (gänzlich oder zum Teil) weitergeben. Diese können sodann den Bonus auf die gleiche Weise nutzen wie der Gastgeber.
  • WICHTIG! Der Gastgeber hat die Möglichkeit, diesen Bonus als Teilzahlung (Angeld bzw. caparra) der gastgewerblichen Leistung abzulehnen. Es wird empfohlen, dies bereits bei der Anfrage klar zu kommunizieren.

 

Für mehr Infos zur Anwendung, empfehlen wir allen Mitgliedern sich die genaue Anleitung der Agentur der Einnahmen durchzulesen. Klicken Sie HIER. 

VPS-Tipp

Wir rufen alle Mitglieder auf, unternehmerisch zu denken und den sog. „Bonus vacanze“ von den Gästen anzunehmen.

Laut bisherigen Rückmeldungen von Mitgliedern gibt es vermehrt Gäste, die diesbezüglich anfragen. Auch wir haben auf unserer Vermarktungswebsite www.suedtirolprivat.com, auf Grund der aktuell hohen Nachfrage seitens der Gäste zur Annahme des „Bonus Vacanze“, einen Filter unter der Suchfunktion aktiviert. Jedes Mitglied, welches den „Bonus Vacanze“ annimmt, kann den Filter im TIC-Web aktivieren und zwar bei „Basisdaten –Ausstattung –Betriebsausstattung –Angebotsgruppen“ gibt die neue Angebotsgruppe „Bonus vacanze“. Bei Fragen zur Aktivierung im TIC-Web, kann Ihnen Ihr örtlicher Tourismusverein ggf. weiterhelfen.

FAQ (eng. Frequently Asked Questions – deutsch für: häufig gestellte Fragen) rund um den „Bonus vacanze“

Wie erhalte ich das Geld vom „Bonus vacanze“?

Der „Bonus vacanze“ ist mit einer Zahlungsart (bar, Überweisung, Bancomat) zu vergleichen. Der Gastgeber erhält einen Teil des Gesamtbetrages vom Gast (bar, Überweisung, Bancomat) und den anderen Teil (max. 400 Euro) als „Bonus vacanze“ vom Staat über F24 (Kompensierung einer Steuer).

Was passiert, wenn der Betrag des „Bonus vacanze“ höher ist, als der Gesamtbetrag des Aufenthalts/Urlaubs?

Wenn die Kosten des Aufenthalts niedriger sind, als der Betrag des „Bonus vacanze“, wird dieser proportionell auf Skonto (80%) und Guthaben für die Steuererklärung (20%) verrechnet.

Kostet der Aufenthalt z. B. Euro 434,00.- und der Gast möchte seinen „Bonus vacanze“ zum Betrag von Euro 500,00.- (Euro 400,00.- Skonto + Euro 100,00.- für Steuererklärung) einlösen, so erhält er einen Skonto von Euro 347,20.- im Betrieb und kann für die Steuererklärung noch Euro 86,80.- verwenden.

Was muss ich bei der Ausstellung der Rechnung beachten?

Die Rechnung wird wie gewohnt ausgestellt. Wichtig ist, dass der GESAMTBETRAG auf der Rechnung angegeben wird. Zudem muss der Bonus auf der Rechnung aufscheinen. Es kann folgender Satz als Rechnungsgrund angeführt werden: „Sconto praticato in base all’Art. 176 del D.L. 19/05/2020, n. 34“.

Bei den Zahlungsdaten kann man zusätzlich den zu bezahlenden Betrag ausbessern.

Wie gehe ich als Gastgeber am besten vor?

Wenn ein Gast den „Bonus vacanze“ bei Ihnen einlösen will, raten wir, den Gast bei Ankunft bereits nach der Steuernummer und dem Einheitskodex (codice univoco) zu fragen. So können Sie in Ruhe die Rechnung vorbereiten und über Fisconline oder SPID auf der Website der Agentur der Einnahmen das Guthaben „Bonus vacanze“ auf seine Richtigkeit kontrollieren.

VPS-Tipp: Die Rechnung sollte auf jene Person ausgestellt werden, welche den Bonus einlöst. Somit ist deren Steuernummer auf der Rechnung anzuführen.

Wann stehen die Guthaben zur Kompensierung zur Verfügung?

Das Steuerguthaben wird Ihnen innerhalb des darauffolgenden Tages zur Verrechnung über die Seite der Agentur der Einnahmen über einen eigenen Steuerschlüssel (6915) zur Verfügung gestellt und ist sodann für die Kompensierung von Steuern ohne Limit nutzbar.

VPS-Tipp: Erst mit der definitiven Bestätigung aller Eingaben erklären Sie sich bereit, das Steuerguthaben verrechnen zu wollen.

Werden die einzelnen Guthaben zusammengeführt?

Um die Steuerguthaben und deren in Anspruchnahme kümmert sich der jeweilige Wirtschaftsberater. Dieser wird das Guthaben laufend für die Verrechnung von etwaigen Schulden verwenden.

VPS-Tipp: Auf der Seite der Agentur der Einnahmen, im jeweiligen Steuerpostfach, scheinen die Guthaben nach Einlösung alle auf und werden dort aufgelistet.

Müssen die Guthaben innerhalb einer Frist aufgebraucht werden?

Nein, die Steuerguthaben haben kein „Verfallsdatum“. Sie sind somit bis zum  definitiven Verbrauch gültig.

Ist man verpflichtet den „Bonus vacanze“ anzunehmen?

Nein, jeder Beherbergungsbetrieb ist frei in der Entscheidung, den Bonus anzunehmen bzw. abzulehnen. Allerdings sollte diese Entscheidung in der Kommunikation mit dem Gast transparent behandelt werden.

Valentina Riviezzo - Profil

VPS-Expertentipp von

 

Valentina Riviezzo

VPS-Mitarbeiterin, zuständig für den Bereich VPS-Betriebsberatung

südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen.

Gerbergasse 40
I-39100 Bozen (BZ)

Kontakt

Tel (0039) 0471 978 321
E-Mail service@suedtirolprivat.com
Internet: service.suedtirolprivat.com

Kontakt, Öffnungszeiten, Lage

Südtirol Südtirol Privat Facebook Instagram
Impressum | Cookies & Datenschutz | Mwst.: 00817490212 | web by compusol