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COVID-19 Zertifikat der EU

Green Pass – Digitales COVID-19 Zertifikat der EU

Mit 01. Juli wurde der CoronaPass Südtirol, mit dem COVID-Zertifikat der EU ersetzt. Der Vorweis des Zertifikats ist für alle Personen ab 18 Jahren notwendig für den Zutritt zu den vorgeschriebenen öffentlichen Einrichtungen, Veranstaltungen und Events. Nachstehend finden Sie einige allgemeine Informationen zum neuen Digitalen COVID-Zertifikat der EU. Für weitere Details bzgl. Verwendung des Zertifikats in Südtirol, empfehlen wir die Einsicht in die entsprechende Landesverordnung. 

Was bescheinigt das COVID-Zertifikat bzw. der Green Pass der EU?

Das neue digitale COVID-Zertifikat bescheinigt:

  • einen Impfnachweis (Erhalt des Zertifikates 15 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis)
  • Genesung einer COVID-19 Erkrankung in den letzten 6 Monaten
  • Testnachweis mit negativem Ergebnis anhand eines Molekular- oder Antigentest in den letzten 48 Stunden

Wann ist das COVID-19 Zertifikat in Südtirol vorzuweisen?

In Italien ist der Vorweis des digitalen Zertifikates aktuell für den Zutritt folgender Einrichtungen und Veranstaltungen vorzuweisen:

  • Verabreichung von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen, sitzend an den Tischen
  • Hallenschwimmbäder, Schwimmzentren, Fitnessräume, Mannschaftssport, Wellnessanlagen in geschlossenen Räumen, auch in jenen von Beherbergungsbetrieben;
  • Öffentliche Veranstaltungen, Events und Wettkämpfe;
  • Museen, andere Kulturstätten und Ausstellungen;
  • Messen, Konferenzen und Kongresse;
  • Thermalanlagen, Themenparks und Vergnügungsparks;
  • Kulturzentren, Sozialzentren, beschränkt auf die Tätigkeit in geschlossenen Räumen;
  • Spiel- und Wetthallen, Bingosäle und Spielkasinos.

Der Vorweis des Green Pass ist für alle Personen ab 18 Jahren verpflichtend. Kinder unter 12 Jahren sind vom Vorweis der digitalen Zertifikates der EU befreit.

Für Ihre Gäste...

Wir empfehlen Ihnen bei der Kommunikation mit Ihren Gästen auf die suedtirol.info Seite zu verlinken, damit der Gast bereits vor der Ankunft in die Unterkunft Bescheid weiß, für welche Einrichtungen oder Veranstaltungen der Green Pass vorgewiesen werden muss.

Zur Unterseite auf suedtirol.info

Weiterführende Infos zum Digitalen COVID-Zertifikat der EU

Weitere allgemeine Informationen zur Einführung des Digitalen COVID-Zertifikat der EU finden Sie auf der Autonomen Seite der Provinz Bozen.

Zur Website der Autonomen Provinz Bozen

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Gerbergasse 40
I-39100 Bozen (BZ)

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