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Südtirol ist „weiße Zone“

Südtirol ist „weiße Zone“:

Die Grenzen sind offen

Anreise aus einer anderen Region oder autonomen Provinz Italiens

Für die Anreise aus einer anderen Region oder autonomen Provinz Italiens wird keinerlei Nachweis benötigt. Eine Ausnahme besteht für die Anreise aus einer als orange oder rot eingestuften Region oder autonomen Provinz Italiens. Hierfür wird der Green Pass benötigt. Reisen aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen notwendigen Gründen sowie die Rückreise zum Wohnort in und aus orangen oder rot eingestuften Zonen erfolgen weiterhin ohne Green Pass.

Anreise aus EU-Ländern und den Schengenstaaten (Länder der Liste C)

Gäste aus EU-Ländern und den Schengenstaaten (Länder der Liste C) müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Die Gäste sind allerdings verpflichtet den Green Pass vorzuweisen. Es ist auch weiterhin möglich, eine ausgedruckte Bestätigung eines negativen Tests (48h), einer Genesungsbescheinigung oder einen Impfnachweis vorzulegen.

Länder der Liste C:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark (einschließlich der Färöer und Grönland), Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Guadeloupe, Martinique, Guyana, Réunion, Mayotte und ohne andere Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents), Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (ausgenommen Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents), Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Gebiete auf dem afrikanischen Kontinent), Schweden, Ungarn, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Andorra, Fürstentum Monaco, Israel.

Anreise aus Großbritannien und Nordirland

Gäste, die aus Großbritannien oder Irland anreisen, müssen sich in eine 5-tägige Quarantäne begeben.

Anreise ohne Covid-Zertifikat der EU

Sind die Gäste weder geimpft, noch genesen, noch getestet, können sie unter folgenden Bedingungen nach Italien bzw. Südtirol einreisen:

  • 10-tägige Quarantäne in der Unterkunft mit anschließenden Antigen- oder PCR-Test, der negativ sein muss um die Quarantäne beenden zu können
  • Registrierung online beim Südtiroler Sanitätsbetrieb
Einreise

Wichtig

Der Impfzyklus muss bei der Einreise seit mindestens 14 Tagen abgeschlossen sein und der negative Testnachweis darf bei der Einreise nicht älter als 48h sein.

Ausnahme:

Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Im Detail

Da sich die An- und Rückreisebestimmungen laufend ändern, empfehlen wir das Südtirol Portal zum Thema „Einreise und Rückreise“ zu verfolgen und diese auch in die Kommunikation mit dem Gast einzubauen.

Ebenso empfehlen wir das Südtirol Portal zum Thema Sicherheitsmaßnahmen, damit Sie und auch Ihr Gast über die aktuellen Bestimmungen in Südtirol ständig Bescheid wissen.

Einreise und Rückreise
Sicherheitsmaßnahmen

südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen.

Gerbergasse 40
I-39100 Bozen (BZ)

Kontakt

Tel (0039) 0471 978 321
E-Mail service@suedtirolprivat.com
Internet: service.suedtirolprivat.com

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