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Erleichterte Einreise ab 1. März

Covid-19: Erleichterte Einreise ab 1. März

Ab Dienstag, 1. März 2022, gelten für die Einreise nach Italien aus Nicht-EU-Ländern dieselben Bestimmungen, welche aktuell bereits für die Einreise aus EU-Ländern gelten.

Somit gilt ab Dienstag, 1. März 2022 für die Einreise aus allen Staaten Folgendes:

  • Anmeldepflicht: weiterhin ist vor der Einreise das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) auszufüllen. Der Nachweis über die Anmeldung ist digital oder in Papierform mitzuführen und im Falle von Kontrollen den Ordnungskräften vorzuzeigen.
  • 3G-Nachweispflicht: Bei der Einreise ist das digitale Covid-Zertifikat (sog. Green Pass) oder eine gleichwertige Bescheinigung mitzuführen, aus der eine der folgenden Bedingungen hervorgeht:
    • vollständig geimpft: 2 Impfdosen – 9 Monate Gültigkeit, 3 Impfdosen – unbegrenzte Gültigkeit
    • genesen: nicht länger als 6 Monate von Covid-19 genesen
    • getestet: PCR-Test 72 Stunden, Antigentest 48 Stunden

Weitere Details

Einreisende Personen ohne Bescheinigung

Wenn die einreisende Person keine Bescheinigung vorweisen kann, aus der hervorgeht, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet ist, bestehen nachfolgende Pflichten:

  • Isolationspflicht: Isolation für einen Zeitraum von 5 Tagen.
  • Covid-19-Test: Durchführung eines Abstrichs (PCR- oder Antigentest) nach Ablauf der 5-tägigen Quarantäne.
  • Meldung Sanitätsbetrieb: Meldung der Einreise beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes über dieses Formular.

Kinder unter 6 Jahren

Für Kinder unter 6 Jahren gilt die Pflicht, einen negativen Covid-19-Test vorzulegen, NICHT.

Beherbergung, Gastronomie sowie Nutzung der Liftanlagen

  • Für die Beherbergung, den Zutritt zu Schank- Speisebetrieben oder die Nutzung der Liftanlagen benötigen die Gäste ab 12 Jahren auch weiterhin den Super Green Pass (2G). Somit dürfen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen die Dienstleistungen, für welche der Super Green Pass (2G) notwendig ist, auch weiterhin nicht nutzen.
  • Gäste aus dem Ausland, die eine Genesungsbescheinigung oder eine Impfbescheinigung (von der EMA anerkannter Impfstoff) besitzen, aber seit dem Abschluss des Impfzyklus (2 Impfdosen) oder der Genesung schon mehr als 6 Monate vergangen sind, dürfen nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden sein darf, alle Dienstleistungen nutzen, für welche in Italien der Super Green Pass (2G) notwendig ist. Somit dürfen diese Personen beherbergt werden, die Liftanlagen nutzen und Schank-Speisebetriebe aufsuchen. Für die Beherbergung muss der Antigen- oder PCR-Test alle 48 bzw. 72 Stunden durchgeführt werden.
  • Gäste aus dem Ausland, die eine Corona-Schutzimpfung mit einem nicht von der EMA anerkannten Impfstoff, wie z. B. Sputnik, vorweisen können, dürfen nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden sein darf, alle Dienstleistungen nutzen, für welche in Italien der Super Green Pass (2G) notwendig ist.

Erleichterung für Gäste aus Deutschland

Seit Sonntag, 27. Februar 2022 wird Italien von der deutschen Bundesregierung nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft.

Somit entfällt für Einreisende von Italien nach Deutschland die Pflicht, sich vor der Rückreise nach Deutschland über das Einreiseportal anzumelden. Zudem müssen sich nicht geimpfte Personen nicht mehr für mindestens 5 Tage in Quarantäne begeben.
Lediglich die Nachweispflicht bleibt weiterhin aufrecht. Personen ab 12 Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis verfügen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Seit 3. März 2022 müssen nicht geimpfte und nicht genesene Kinder unter 12 Jahren vor der Rückreise nach Deutschland keinen Coronatest mehr durchführen.

Wir halten Sie weiterhin am Laufenden

Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, regelmäßig die aktuellen Einreisebestimmungen zu verfolgen.

Zu den aktuellen Einreisebestimmungen

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Gerbergasse 40
I-39100 Bozen (BZ)

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