Das Hilfspaket auf Landesebene wurde bereits Mitte März festgelegt. Nun wurden die letzten Details dazu veröffentlicht. Die Gesuche können ab Mitte April bis zum 30. September 2021 eingereicht werden und werden innerhalb von 4 Wochen ab Antragsstellung ausbezahlt.
Die Beherbergungsbetriebe benötigen dringend Hilfe, da die Wintersaison nicht wie geplant im Dezember starten konnte und nun definitiv verloren ist und auch die Aussichten für das Frühjahr sehr unsicher sind.
Zur Existenzsicherung von Betrieben, welche durch die Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, gibt es nun Beihilfen seitens des Landes in Form von Zuschüssen für Kleinstunternehmen, welche in der Handelskammer als Betriebe eingetragen sind. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Unterstützung ist ein Umsatzrückgang von min. 30% in einem definierten Zeitraum. Ansuchen um die genannten Beiträge können wahrscheinlich ab Mitte April 2021 eingereicht werden.
Verlustbeiträge für PRIVATVERMIETER
Um Verlustbeiträge können Kleinstunternehmen und somit auch Privatvermieter ansuchen, die unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
Hinweis: Zugesagte Verlustbeiträge von Staat und Land werden bei dieser Förderung mitberücksichtigt.
Die Höhe des Beitrags beträgt von 3.000 € bis zu 10.000 €, gestaffelt je nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So erhalten Neugründer (im Zeitraum 01.10.2019 bis 31.03.2021) Euro 3.000,00.-. Hingegen Betriebe mit bis zu 2 Mitarbeiter/innen erhalten Euro 5.000,00.-
Antrag stellen
Die Gesuche können ab Mitte April 2021 bis 30. September 2021 über den E-Government-Service (EGov-Dienst) mittels SPID gestellt werden. Die Auszahlung soll ziemlich rasch, sprich innerhalb von 4 Wochen ab Antragsstellung, erfolgen.
Es gibt 2 Möglichkeiten den Antrag über den EGov-Dienst mittels SPID zu stellen:
Wenn wir als VPS für Sie das Ansuchen machen sollen,
dann melden Sie sich unter 0471 978321 oder info@vps.bz.it
Der Steuereinbehalt von 4%, welchen die Betriebe beim Landesbeitrag 2020 (im letzten Jahr) abgezogen bekommen haben, erhalten die Betriebe in nächster Zeit doch ausbezahlt. Somit erhalten die Betriebe, welche Anspruch auf Euro 5.000,00.- hatten, die Differenz von Euro 200,00.- ausbezahlt.