Das Hilfspaket auf Landesebene wurde bereits Mitte März festgelegt. Nun wurden die letzten Details dazu veröffentlicht. Die Gesuche können seit 19. April 2021 bis zum 30. September 2021 eingereicht werden und werden innerhalb von 4 Wochen ab Antragsstellung ausbezahlt.
Die Beherbergungsbetriebe benötigen dringend Hilfe, da die Wintersaison nicht wie geplant im Dezember starten konnte und nun definitiv verloren ist und auch die Aussichten für das Frühjahr sehr unsicher sind.
Zur Existenzsicherung von Betrieben, welche durch die Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, gibt es nun Beihilfen seitens des Landes in Form von Zuschüssen für Kleinstunternehmen, welche in der Handelskammer als Betriebe eingetragen sind. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Unterstützung ist ein Umsatzrückgang von min. 30% in einem definierten Zeitraum. Ansuchen um die genannten Beiträge können bis 30. September 2021 eingereicht werden.
Verlustbeiträge für PRIVATVERMIETER
Um Verlustbeiträge können Kleinstunternehmen und somit auch Privatvermieter ansuchen, die unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
Voraussetzung:
Ein Umsatzrückgang von min. 30% im Zeitraum 01.10.2020 – 31.03.2021 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Der Umsatz dieses Zeitraumes muss um nachstehende Beträge erhöht werden:
Der Umsatz entspricht der Summe der ausgestellten Rechnungen, Belegen, Quittungen und Tagesinkassi – alle unabhängig vom Inkasso.
Hat der Antragsteller die Tätigkeit im Zeitraum 01.10.2019 – 31.03.2020 für mehr als 30 Tage aufgrund von Krankheit, Elternurlaub, Unbenutzbarkeit der Betriebsstätte oder aus anderen schwerwiegenden Gründen ausgesetzt, erfolgt der Vergleich mit dem Umsatz des Jahres davor.
Für Antragsteller, welche die Tätigkeit ab 01.10.2019 begonnen haben, ist kein Nachweis eines Umsatzrückganges erforderlich.
Höhe des Zuschusses (“Befristeter Rahmen – Punkt 3.1.”)
* in Jahresarbeitseinheiten – JAE – auf das gesamte Unternehmen angegeben. Umfasst die Angestellten, für das Unternehmen tätige Personen, mitarbeitende Eigentümer sowie Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit im Unternehmen ausüben. Lehrlinge sind nicht zu berücksichtigen.
Antrag stellen
Die Gesuche können ab 19. April 2021 bis 30. September 2021 über den E-Government-Service (EGov-Dienst) mittels SPID gestellt werden. Die Auszahlung soll ziemlich rasch, sprich innerhalb von 4 Wochen ab Antragsstellung, erfolgen.
Es gibt 2 Möglichkeiten den Antrag über den EGov-Dienst mittels SPID zu stellen:
Wenn wir als VPS für Sie das Ansuchen machen sollen,
dann melden Sie sich unter 0471 978321 oder info@vps.bz.it
Der Steuereinbehalt von 4%, welchen die Betriebe beim Landesbeitrag 2020 (im letzten Jahr) abgezogen bekommen haben, erhalten die Betriebe in nächster Zeit doch ausbezahlt. Somit erhalten die Betriebe, welche Anspruch auf Euro 5.000,00.- hatten, die Differenz von Euro 200,00.- ausbezahlt.