suedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claim
  • Verband
    • Mitgliedschaft
    • Team
    • Erreichtes
      • Verbandsgeschichte
      • Präsidenten
    • Organe
      • Verwaltungsrat
      • Bezirksausschüsse
    • Kontakt
    • Anfrage Webinar
  • Termine
  • Vorteile
  • News
  • Akademie
  • Für Mitglieder
    • Dokumente
    • Konventionen
    • Vollversammlungen
    • Webinare für Mitglieder

Wassernotstand

Wassernotstand ausgerufen

In Südtirol gilt im Einzugsgebiet der Etsch bis auf Widerruf der Wassernotstand

Angesichts der anhaltenden Trockenheit, der spärlichen Niederschläge und der überdurchschnittlich warmen Temperaturen und der großen Probleme bei der Wasserversorgung im Etsch-Einzugsgebiet hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am 13. Juli 2022 eine Wassernotstandsverordnung unterzeichnet, in der Maßnahmen zur Wassereinsparung festgelegt werden.

Am 4. August 2022 wurde die Situation erneut bewertet und der Wassernotstand wurde verlängert, schätzungsweise bis Mitte August. Denn der Pegel der Etsch liegt momentan 70 cm unter dem Normalwert und die Situation im Veneto ist äußerst kritisch. Zurückzuführen ist dies auf den geringen Niederschlag und auf die Wasserabgaben ans Veneto. Darum rufen wir Sie auf, weiterhin sehr verantwortungsbewusst mit diesem kostbaren Gut umzugehen.

Details

  • Die Bewässerung von privaten, öffentlichen und touristisch genutzten Grünflächen zwischen 9 und 20 Uhr ist verboten. Der Wasserverbrauch in privaten Grünanlagen, Parks und Gärten ist gerade deshalb einzuschränken, da dieses Wasser im Unterschied zum Trinkwasser in den Haushalten, nicht direkt in die Gewässer zurückfließt sondern verdunstet.
  • Die Bewässerung mittels Oberkronenberegnung in der Landwirtschaft  ist zwischen 10 und 18 Uhr untersagt. Dies gilt für alle Beregnungsanlagen, die nicht an einen Beregnungsturnus gebunden sind, oder nicht mit Tropfern ausgestattet sind.

Überwachung

Die Gemeinden überwachen die Einhaltung dieser Bestimmungen im Rahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Die Forststationen sind angewiesen, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überprüfen und allfällige Übertretungen dem Amt für nachhaltige Gewässernutzung mitzuteilen.

Unsere Empfehlung

Bitte gehen Sie mit dem Thema sehr behutsam um, halten Sie sich an das festgelegte Bewässerungsverbot und sensibilisieren Sie auch Ihre Gäste für das Thema. Sämtliche Wassernutzende sind dazu angehalten, mit dem wertvollen und derzeit besonders nachgefragten und knapper werdenden Gut Wasser sparsam, nachhaltig und effizient umzugehen. Informieren Sie Ihre Gäste gegebenenfalls über die aktuelle Situation in unserem Land.

Unsere Empfehlung

Seit dem 13. Juli 2022 gilt der Wassernotstand. Wir empfehlen deshalb allen Mitgliedern das Verbot, private, öffentliche und touristisch genutzte Grünflächen zwischen 9 und 20 Uhr zu bewässern, dringend einzuhalten.

südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen.

Gerbergasse 40
I-39100 Bozen (BZ)

Kontakt

Tel (0039) 0471 978 321
E-Mail service@suedtirolprivat.com
Internet: service.suedtirolprivat.com

Kontakt, Öffnungszeiten, Lage

Südtirol Südtirol Privat Facebook Instagram
Impressum | Cookies & Datenschutz | Mwst.: 00817490212 | web by compusol