suedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claimsuedtirolprivat-logo-ohne-claim
  • Verband
    • Mitgliedschaft
    • Team
    • Erreichtes
      • Verbandsgeschichte
      • Präsidenten
    • Organe
      • Verwaltungsrat
      • Bezirksausschüsse
    • Kontakt
    • Anfrage Webinar
  • Termine
  • Vorteile
  • News
  • Akademie
  • Für Mitglieder
    • Dokumente
    • Konventionen
    • Vollversammlungen
    • Webinare für Mitglieder

Gemeindesteuern ausgesetzt

Corona-Verordnung setzt Zahlung der Gemeindesteuern und -gebühren aus

Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 17  vom 26. März 2021 wurden bestimmte Gemeindesteuern und Gemeindegebühren vorerst ausgesetzt. Nachstehend die Details.

Taschenrechner mit Geldscheinen - Steuern

Von der Aussetzung bis zum 15. Dezember 2021 sind folgende Gemeindesteuern und Gemeindegebühren betroffen:

  • Gemeindeimmobiliensteuer – GIS
  • Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und Plakatierungsgebühr
  • Vermögensgebühr für Konzessionen für die Besetzung auf Märkten
  • Aufenthaltsabgabe betreffend Villen, Wohnungen und Unterkünfte

Die ausgesetzten Einzahlungen müssen als einmalige Zahlung innerhalb 16. Dezember 2021, ohne Anwendung von Strafen und Zinsen, durchgeführt werden.

 

Zusätzlich ist bis zum 30. Juni 2021 die Aussetzung der Einzahlungsfristen für folgende Gemeindegebühren vorgesehen:

  • Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle
  • Gebühr für den Dienst der öffentlichen Trinkwasserversorgung
  • Gebühr für den Dienst der Ableitung und Klärung der Abwässer

Die Einzahlung dieser Gemeindegebühren muss innerhalb 1. Juli 2021 erfolgen.

 

Familien und Unternehmen steht es dabei frei, Steuern und Gebühren vor der verlängerten, neuen Frist zu bezahlen. 

Die detaillierte Verordnung betreffend der Maßnahmen laut Verordnung Nr. 17 vom 26.03.2021 finden Sie unter der nachstehenden Verlinkung: 

Verordnung Nr. 17 vom 26/03/2021

Hier geht es zu den vorausgegangenen Verodnungen 2021

Corona-Verordnungen 2021

südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen.

Gerbergasse 40
I-39100 Bozen (BZ)

Kontakt

Tel (0039) 0471 978 321
E-Mail service@suedtirolprivat.com
Internet: service.suedtirolprivat.com

Kontakt, Öffnungszeiten, Lage

Südtirol Südtirol Privat Facebook Instagram
Impressum | Cookies & Datenschutz | Mwst.: 00817490212 | web by compusol